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Hochsauerlandkreis
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Der Hochsauerlandkreis ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Er wird vertreten durch den Landrat Dr. Karl Schneider.

Verantwortlich

gemäß § 5 Abs1, TMG ist Herr Martin Reuther (Anschrift wie oben).

Allgemeine Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 125918602

Ansprechpartner
Martin Reuther
Pressestelle
Telefon: 0291/94-1458
E-Mail: pressestelle@hochsauerlandkreis.de

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Zugangseröffnung
Der Hochsauerlandkreis bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

Gemäß § 2 des Bundesgesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG) ist der Hochsauerlandkreis verpflichtet, einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente zu eröffnen, auch soweit sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. Jedes normale E-Mail-Postfach wird dem Anspruch bereits heute in technischer Hinsicht gerecht. Hat eine Behörde also ein E-Mail-Postfach, so erfüllt sie die Verpflichtung gemäß § 2, Satz 1 des EGovG.

Der Hochsauerlandkreis wird den gesetzlichen Bestimmungen durch die Eröffnung eines Zuganges für die elektronische Kommunikation unter Berücksichtigung nachfolgender Rahmenbedingungen gerecht.

Beim Hochsauerlandkreis sind - ausschließlich - folgende Zugangsmöglichkeiten für die Übermittlung elektronischer Dokumente im Sinne des § 3a VwVfG NRW eröffnet:

Mitteilungen 

Rechnungen an den Hochsauerlandkreis senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse rechnung@hochsauerlandkreis.de mit nur der Rechnung als PDF im Anhang.

Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden. Bitte beachten Sie allerdings, dass diese Postfächer unter anderem aufgrund urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheiten möglicherweise nicht regelmäßig abgerufen werden können. Der (rechtzeitige) Zugang von Ihnen übersandter Nachrichten oder Dokumente ist daher nur bei Nutzung der oben genannten Zugangsmöglichkeiten post@hochsauerlandkreis.de und post@hochsauerlandkreis.de-mail.de gewährleistet.

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt verfügbaren Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können derzeitig verarbeitet werden:

  • Adobe Acrobat (.pdf),
  • Rich Text Format (.rtf),
  • Microsoft Word (.doc und .docx),
  • Microsoft EXCEL (.xls und .xlsx),
  • Text (.txt),
  • Bilddateien (.jpg, .tif, .bmp).
  • Komprimierte Dateien (.zip)  

jeweils ohne Makros.

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail gegebenenfalls nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste bei Bedarf aktualisiert wird.

Die Größe der annehmbaren E-Mails ist beschränkt auf 10 MB.

Der Hochsauerlandkreis kann aus technischen und organisatorischen Gründen keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu ausschließlich die De-Mail-Adresse des Hochsauerlandkreises zu nutzen. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie ebenfalls über eine De-Mail-Adresse verfügen, da eine Kommunikation zwischen "normaler" E-Mail-Adresse und De-Mail-Adresse nicht möglich ist. Die Übertragung von De-Mail's erfolgt auf dem Übertragungsweg verschlüsselt.

Entsprechend § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW kann eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform in vielen Fällen durch die so genannte "elektronische Form" ersetzt werden. Hierzu müssen Sie das uns übersandte digitale Schriftstück mit einer elektronischen Signatur versehen. Für die Signatur benötigen Sie eine auf Sie ausgestellte Signaturkarte eines Zertifizierungsdiensteanbieters (Signaturkartenanbieter/Trustcenter). Seitens des Hochsauerlandkreises kann dann die dem Schriftstück angehangene elektronische Signatur auf Echtheit und Gültigkeit geprüft werden. Sollten Sie nicht über die Möglichkeit der elektronischen Signatur verfügen, ist in den Fällen, in denen Schriftform angeordnet ist, bis auf weiteres auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.

Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, beachten Sie bitte, dass dies auf elektronischem Wege leider nicht möglich ist.

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit dem Hochsauerlandkreis und nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Anliegen auf elektronischem Wege bearbeitet werden kann, so setzen Sie sich bitte vorher mit der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter in Ihrer Angelegenheit in Verbindung. Diese/r wird Ihnen gerne weiterhelfen.