Gewährung von Beihilfen

Der Hochsauerlandkreis ist zuständig für die Bearbeitung der Beihilfen der aktiven

- Lehrer/innen der Grund-, Haupt- und Förderschulen

- Bediensteten der Kreispolizeibehörde

- Bediensteten und der Versorgungsempfänger/innen des Hochsauerlandkreises

Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den folgenden Merkblättern für Beihilfeberechtigte.

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