Gewährung von Beihilfen
Der Hochsauerlandkreis ist zuständig für die Bearbeitung der Beihilfen der aktiven
- Lehrer/innen der Grund-, Haupt- und Förderschulen
- Bediensteten der Kreispolizeibehörde
- Bediensteten und der Versorgungsempfänger/innen des Hochsauerlandkreises
Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den folgenden Merkblättern für Beihilfeberechtigte.