Gewährung von Beihilfen

Der Hochsauerlandkreis ist zuständig für die Bearbeitung der Beihilfen der aktiven

- Lehrer/innen der Grund-, Haupt- und Förderschulen

- Bediensteten der Kreispolizeibehörde

- Bediensteten und der Versorgungsempfänger/innen des Hochsauerlandkreises

 

Was Sie noch interessieren könnte