Geschützte Landschaftsbestandteile (LB)
Ähnlich wie Naturdenkmale als Einzelschöpfungen der Natur, werden geschützte Landschaftsbestandteile u.a. auch zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes als Schutzobjekte mit bestimmten Verboten ausgewiesen. Überwiegend sind davon Hecken oder größere Baumbestände (auch: Alleen) betroffen, aber auch viele kulturgeschichtliche Zeugen wie z.B. alte Bergbaurelikte, Hohlwege o.a.