Wahlen zum Deutschen Bundestag


Informationen zur Bundestagswahl 2025

Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst. Gleichzeitig hat der Bundespräsident als Wahltag für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag den 23. Februar 2025 festgelegt. 

Die nächste Bundestagswahl wird somit - als vorgezogene Neuwahl - am 23. Februar 2025 stattfinden.


Eine Neuwahl wird entsprechend den Vorgaben des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung wie eine „reguläre“ Bundestagswahl – nur mit verkürzten Fristen – vorbereitet und durchgeführt. Unter anderem bleibt die erforderliche Zahl der Unterstützungsunterschriften für Parteien unverändert. Für einen Kreiswahlvorschlag in Nordrhein-Westfalen sind somit 200 Unterstützungsunterschriften beizubringen.


Das Bundesministerium des Innern und für Heimat ist ermächtigt, im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die in dem Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.

Die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist in Kraft getreten und kann >>hier<< eingesehen werden.


Kreiswahlvorschläge müssen somit bis zum


             34. Tag vor der Wahl / 18:00 Uhr ( = 20. Januar 2025 / 18:00 Uhr)


beim Kreiswahlleiter eingehen.


Die Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für den Wahlkreis 146 Hochsauerladkreis wurde im Amtsblatt Nr. 28/2024 veröffentlicht. Das Amtsblatt kann >>hier<< eingesehen werden.


Für nähere Informationen wenden Sie sich gerne per Mail an wahlen@hochsauerlandkreis.de oder telefonisch an die nebenstehenden Ansprechpersonen.
 

Am Freitag, den 24. Januar 2025 findet um 12:00 Uhr eine Sitzung des Kreiswahlausschusses für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag im Kreishaus Meschede, 59872 Meschede, Steinstraße 27, Sitzungssaal F1 „Sauerland“ statt.

Einziger Tagesordnungspunkt:

Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 im Bundestagswahlkreis 146 Hochsauerlandkreis

Die Sitzung ist öffentlich.

Die Mitglieder des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler werden wiederum vom Deutschen Bundestag gewählt.

Der Deutsche Bundestag besteht aus mindestens 598 Abgeordneten. 299 davon werden als Direktkandidaten aus den Wahlkreisen (Erststimme) mit einfacher Mehrheit gewählt. Die restlichen (mindestens) 299 werden aus den Landeslisten (Zweitstimme) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Mit der Zweitstimme wird das Stärkeverhältnis der Parteien im Bundestag bestimmt. Es gilt eine Sperrklausel für Wahlvorschläge von Parteien, die nicht mindestens 5 % der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.

Aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten besteht der im Jahr 2021 gewählte 20. Deutsche Bundestag aus 735 Abgeordneten. Mit dem neuen Wahlrecht gilt für die Zukunft eine gesetzliche Höchstzahl von 630 Abgeordneten.

Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es ist in 299 Wahlkreise unterteilt, die sich wiederum in Wahlbezirke unterteilen. Der Hochsauerlandkreis bildet in Gänze den Wahlkreis 146 Hochsauerlandkreis. Für die Bildung der Wahlbezirke mit Festlegung der einzelnen Wahlräume ist der Bürgermeister der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zuständig.

Für jeden Wahlkreis gibt es Wahlorgane, die für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl wesentlich verantwortlich sind. Dies sind der Kreiswahlleiter sowie der Kreiswahlausschuss. Der Kreiswahlleiter wird (für jede Bundestagswahl erneut) von der Bezirksregierung ernannt, in der Regel ist dies der Landrat. Die Beisitzer des Kreiswahlausschusses werden vom Kreiswahlleiter berufen.

Wahlvorschläge in den Wahlkreisen können von Parteien, von Wählergruppen und von einzelnen Wahlberechtigten eingereicht werden. Diese Kreiswahlvorschläge werden beim Kreiswahlleiter eingereicht. Landeslisten können nur von Parteien aufgestellt werden. Diese werden beim Landeswahlleiter eingereicht.

Zur Einreichung von Wahlvorschlägen für Direktkandidaten wird im Vorfeld der Wahl mit einer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für den Hochsauerlandkreis aufgefordert.

Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden die Kreiswahlausschüsse bzw. der Landeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung. Nach der Wahl stellt der Kreiswahlausschuss das Wahlergebnis im Wahlkreis fest. Das Zweitstimmenergebnis auf Landesebene stellt der Landeswahlausschuss fest. Die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Bundestagswahl und die endgültige Sitzverteilung ist Aufgabe des Bundeswahlausschusses.

 

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