Hilfe zur Gesundheit

Der Hochsauerlandkreis hat als Träger der Sozialhilfe die Gewährung von Hilfen zur Gesundheit nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen.

Hilfen zur Gesundheit sind verschiedene Leistungen, die bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit und bei Vorliegen weiterer (gesundheitlicher/persönlicher) Voraussetzungen gewährt werden.

Als Hilfen zur Gesundheit kommen - je nach vorhandenem Bedarf - in Betracht

  • Vorbeugende Gesundheitshilfe
  • Hilfe bei Krankheit 
  • Hilfe zur Familienplanung 
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Hilfe zur Sterilisation

Die Hilfen zur Gesundheit sind nachrangig gegenüber möglichen Leistungsansprüchen bei anderen Sozialleistungsträgern, insbesondere gegenüber dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Qualität und Umfang der Hilfen zur Gesundheit orientieren sich exakt am Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung.

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