Bekämpfung der Schwarzarbeit

Schwarzarbeit hat im Gegensatz zur legalen Arbeit nach wie vor Hochkonjunktur. Sie stellt für die gesamte Wirtschaft, insbesondere für das Handwerk, auch im Hochsauerlandkreis ein großes Problem dar. Bei hoher Arbeitslosigkeit wirkt sich Schwarzarbeit besonders negativ aus. Schwarzarbeiter entziehen legal arbeitenden Betrieben Aufträge. Sie verringern die Chancen Arbeitsloser auf Vermittlung in eine steuer- und abgabenpflichtige Erwerbstätigkeit drastisch.

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Gewerbeuntersagung

Nach der Gewerbeordnung (GewO) kann die zuständige Behörde die Ausübung eines Gewerbes ganz oder teilweise untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, die für die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden sprechen.

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Makler

Nach § 34 c Abs. 1 GewO bedarf der Erlaubnis, wer gewerbsmäßig Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermittelt, die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will oder Bauträger- oder Baubetreuertätigkeiten ausführt. Daher ist es erforderlich, dass jeder Gewerbetreibende, bevor er eine erlaubnispflichtige Tätigkeit im Sinne des § 34 c Abs. 1 GewO aufnimmt, die erforderliche Erlaubnis erwirbt.

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Prostituiertenschutzgesetz

Zum 01.07.2017 tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft. Inhalt des Gesetzes sind einerseits das Anmeldeverfahren für Personen, die in der Prostitution tätig sind (Prostituierte/r), und andererseits die Konzessionierung von Prostitutionsgewerben. Zur Prostitution gehören alle Angebotsformen entgeltlicher sexueller Kontakte sowie deren gewerbsmäßigen Organisationen.

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Schornsteinfegerangelegenheiten

Der Hochsauerlandkreis ist in 32 Kehrbezirke eingeteilt. Von der Bezirksregierung Arnsberg wird für jeden Kehrbezirk ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (w/m) bestellt. Frei werdende Bezirke werden öffentlich ausgeschrieben und auf sieben Jahre befristet vergeben.

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