Führerscheinstellen Arnsberg, Brilon und Meschede

Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte vorab online einen Termin (siehe Service).
Vorsprachen mit Prüfbescheinigungen über eine bestandene Fahrerlaubnisprüfung sind ohne vorherige Terminvereinbarungen zu den Öffnungszeiten möglich.  

 


Karteikartenabschrift

Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.

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Umtausch in EU-Kartenführerschein

Die bisherigen grauen und rosafarbenen Führerscheine der Bundesrepublik Deutschland haben weiterhin Gültigkeit. Sie unterliegen jedoch einer Umtauschpflicht bis zum 19.01.2033 (dies betrifft auch EU-Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden).

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Verlängerung der Fahrerlaubnis

Einige Fahrerlaubnisklassen werden nur befristet erteilt. Betroffen sind die
LKW-Klassen C1, C1E, C, CE (79) und CE sowie die Bus-Klassen D1,D1E,D und DE.

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Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter zum Führen eines Fahrzeuges der Klasse B (PKW)

In bestimmten Einzelfällen kann von den gesetzlichen Bestimmungen über das Mindestalter zum Führen eines Fahrzeugs der Klasse B (PKW) abgewichen und eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

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Begleitetes Fahren ab 17

Insbesondere wegen fehlender Erfahrung besteht für die Gruppe der 18 - 24-jährigen Verkehrsteilnehmer ein erhöhtes Unfallrisiko. Das begleitete Fahren ab 17 soll auf Grund des mäßigenden Einflusses durch die Begleitperson einen Beitrag zur Senkung dieses hohen Unfallrisikos leisten.

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Ersatzführerschein

Falls Sie Ihren Führerschein verloren haben, dieser unbrauchbar geworden ist oder sich Inhalte geändert haben, benötigen Sie einen Ersatzführerschein. Gleichzeitig erfolgt die Umstellung auf den aktuellen EU-Kartenführerschein, falls Sie noch im Besitz einer älteren Version sind.

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Erteilung bzw. Erweiterung einer Fahrerlaubnisklasse

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis (Führerschein) wird in bestimmten Klassen erteilt und muss beim Führen eines Kraftfahrzeuges mitgeführt werden.

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Fahrerkarte

Bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5  Tonnen sowie bei Bussen mit mehr als 9 Sitzplätzen werden die Lenk- und Ruhezeiten mit Hilfe eines digitalen Kontrollgerätes erfasst, sofern diese Fahrzeuge erstmalig ab dem 01.05.2006 in den Verkehr gebracht wurden.

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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen führt, bedarf einer zusätzlichen Fahrerlaubnis, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung).

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Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die wichtigsten deutschen Bestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse / Führerscheine zusammengefasst.

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Internationaler Führerschein

Im Bereich der Europäischen Union darf grundsätzlich mit dem deutschen Führerschein gefahren werden. Für andere Staaten, wie z.B. die USA, benötigen Sie aber noch einen Internationalen Führerschein.

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Neuerteilung nach Entzug

Wenn Ihnen der Führerschein durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde bzw. Sie freiwillig auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet haben, müssen Sie einen neuen Führerschein bei einer der Führerscheinstellen des Hochsauerlandkreises beantragen.

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Umschreibung von ausländischen Führerscheinen in eine deutsche Fahrerlaubnis (Drittstaaten)

Führerscheine von Drittländern berechtigen zum Fahren in der Bundesrepublik Deutschland nur für 6 Monate nach Datum der Einreise. Bei längerem Aufenthalt muss der Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

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Umschreibung von Dienstfahrerlaubnissen

Aufgrund einer gültigen Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes oder der Polizei kann eine allgemeine Fahrerlaubnis der gleichen Klasse erteilt werden.

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Umschreibung von Führerscheinen eines EU/EWR-Landes bzw. von Staaten nach Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in eine deutsche Fahrerlaubnis

Die Führerscheine von Mitgliedsländern der EU (Europäischen Union) und der EWR (Europäischer Wirtschaftsbereich) werden in der Bundesrepublik Deutschland in vollem Umfang anerkannt.

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