Führerscheinstellen Arnsberg, Brilon und Meschede
Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte vorab online einen Termin (siehe Service).
Vorsprachen mit Prüfbescheinigungen über eine bestandene Fahrerlaubnisprüfung sind ohne vorherige Terminvereinbarungen zu den Öffnungszeiten möglich.
Karteikartenabschrift
Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.
mehr erfahrenUmtausch in EU-Kartenführerschein
Die bisherigen grauen und rosafarbenen Führerscheine der Bundesrepublik Deutschland haben weiterhin Gültigkeit. Sie unterliegen jedoch einer Umtauschpflicht bis zum 19.01.2033 (dies betrifft auch EU-Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden).
mehr erfahrenVerlängerung der Fahrerlaubnis
Einige Fahrerlaubnisklassen werden nur befristet erteilt. Betroffen sind die
LKW-Klassen C1, C1E, C, CE (79) und CE sowie die Bus-Klassen D1,D1E,D und DE.
Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter zum Führen eines Fahrzeuges der Klasse B (PKW)
In bestimmten Einzelfällen kann von den gesetzlichen Bestimmungen über das Mindestalter zum Führen eines Fahrzeugs der Klasse B (PKW) abgewichen und eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
mehr erfahrenBegleitetes Fahren ab 17
Insbesondere wegen fehlender Erfahrung besteht für die Gruppe der 18 - 24-jährigen Verkehrsteilnehmer ein erhöhtes Unfallrisiko. Das begleitete Fahren ab 17 soll auf Grund des mäßigenden Einflusses durch die Begleitperson einen Beitrag zur Senkung dieses hohen Unfallrisikos leisten.
mehr erfahrenErsatzführerschein
Falls Sie Ihren Führerschein verloren haben, dieser unbrauchbar geworden ist oder sich Inhalte geändert haben, benötigen Sie einen Ersatzführerschein. Gleichzeitig erfolgt die Umstellung auf den aktuellen EU-Kartenführerschein, falls Sie noch im Besitz einer älteren Version sind.
mehr erfahrenErteilung bzw. Erweiterung einer Fahrerlaubnisklasse
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis (Führerschein) wird in bestimmten Klassen erteilt und muss beim Führen eines Kraftfahrzeuges mitgeführt werden.
mehr erfahrenFahrerkarte
Bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie bei Bussen mit mehr als 9 Sitzplätzen werden die Lenk- und Ruhezeiten mit Hilfe eines digitalen Kontrollgerätes erfasst, sofern diese Fahrzeuge erstmalig ab dem 01.05.2006 in den Verkehr gebracht wurden.
mehr erfahrenFahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen führt, bedarf einer zusätzlichen Fahrerlaubnis, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung).
mehr erfahrenGültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die wichtigsten deutschen Bestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse / Führerscheine zusammengefasst.
mehr erfahrenInternationaler Führerschein
Im Bereich der Europäischen Union darf grundsätzlich mit dem deutschen Führerschein gefahren werden. Für andere Staaten, wie z.B. die USA, benötigen Sie aber noch einen Internationalen Führerschein.
mehr erfahrenNeuerteilung nach Entzug
Wenn Ihnen der Führerschein durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde bzw. Sie freiwillig auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet haben, müssen Sie einen neuen Führerschein bei einer der Führerscheinstellen des Hochsauerlandkreises beantragen.
mehr erfahrenUmschreibung von ausländischen Führerscheinen in eine deutsche Fahrerlaubnis (Drittstaaten)
Führerscheine von Drittländern berechtigen zum Fahren in der Bundesrepublik Deutschland nur für 6 Monate nach Datum der Einreise. Bei längerem Aufenthalt muss der Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
mehr erfahrenUmschreibung von Dienstfahrerlaubnissen
Aufgrund einer gültigen Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes oder der Polizei kann eine allgemeine Fahrerlaubnis der gleichen Klasse erteilt werden.
mehr erfahrenUmschreibung von Führerscheinen eines EU/EWR-Landes bzw. von Staaten nach Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in eine deutsche Fahrerlaubnis
Die Führerscheine von Mitgliedsländern der EU (Europäischen Union) und der EWR (Europäischer Wirtschaftsbereich) werden in der Bundesrepublik Deutschland in vollem Umfang anerkannt.
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