Kreistags- und Landratswahl

Die nächsten Kreistags- und Landratswahlen finden im September oder Oktober 2025 statt.
Die Ergebnisse der letzten Kreistags- und Landratswahl am 13. September 2020 finden Sie unten.
Allgemeines
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz und die Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, im Wahlgebiet haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben.
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben. Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger) sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wählbar.
Das Wahlsystem bei der Kommunalwahl ist ein zweistufiges Mischsystem, welches aus einer vorgeschalteten Mehrheitswahl in (Einer-)Wahlbezirken ("Wahlkreisen") und ausgleichender Verhältniswahl nach Reservelisten im ganzen Hochsauerlandkreis besteht.
Die Hälfte der Kreistagsmitglieder wird direkt durch einfache Mehrheit in Wahlbezirken gewählt, die andere Hälfte über den Verhältnisausgleich aus den Reservelisten. Die Zahl der zu wählenden Kreistagsmitglieder beträgt 54, davon werden 27 in Wahlbezirken gewählt. Der Hochsauerlandkreis ist demanch im Vorfeld jeder Kreistagswahl in 27 Kreiswahlbezirke einzuteilen.
Jeder Wähler hat eine Stimme. Mit ihr wählt er den Wahlbezirksbewerber und gleichzeitig die Reserveliste derjenigen Partei oder Wählergruppe, für die der Bewerber aufgestellt ist.
Für die Kommunalwahl in den einzelnen Wahlbezirken können Parteien, Wählergruppen und einzelne Wahlberechtigte Wahlvorschläge einreichen. Für die Reserveliste können nur Bewerber benannt werden, die für eine Partei oder für eine Wählergruppe auftreten. Eine Partei oder Wählergruppe kann mit ihrer Reserveliste nur in den Wahlbezirken auf dem Stimmzettel erscheinen, in denen sie auch einen Wahlbezirksvertreter präsentiert.
Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung. Der Wahlausschuss für die Kreistagswahl 2020 besteht aus dem Wahlleiter und acht vom Kreistag gewählten Beisitzern. Nach der Wahl stellt der Wahlausschuss das amtliche Endergebnis fest, und welche Bewerber in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten gewählt worden sind.
Zum Landrat ist jede wahlberechtigte Person wählbar, die das dreiundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Bei der Wahl des Landrats ist derjenige Bewerber gewählt, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Hat keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so sind für die in der Regel am zweiten Sonntag nach der Wahl stattfindende Stichwahl die beiden Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen zu ermitteln und festzustellen. Bei der Stichwahl ist der Bewerber gewählt, der von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat. Steht von Beginn an nur ein einziger Bewerber zur Wahl, so ist er gewählt, wenn die Mehrheit der Wähler sich für ihn entschieden hat. Ist dies nicht der Fall, so ist er auch nicht gewählt.