Kreistags- und Landratswahl

Die nächsten Kreistags- und Landratswahlen finden am 14. September 2025 statt.

Am gleichen Tag finden auch Rats- und Bürgermeisterwahlen der Städte und Gemeinden statt.

 

Die Ergebnisse der letzten Kreistags- und Landratswahl am 13. September 2020 finden Sie unten.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz und die Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, im Wahlgebiet haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben.

Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben. Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger) sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wählbar.

Das Wahlsystem bei der Kommunalwahl ist ein zweistufiges Mischsystem, welches aus einer vorgeschalteten Mehrheitswahl in (Einer-)Wahlbezirken ("Wahlkreisen") und ausgleichender Verhältniswahl nach Reservelisten im ganzen Hochsauerlandkreis besteht.

Die Hälfte der Kreistagsmitglieder wird direkt durch einfache Mehrheit in Wahlbezirken gewählt, die andere Hälfte über den Verhältnisausgleich aus den Reservelisten. Die Zahl der zu wählenden Kreistagsmitglieder beträgt 54, davon werden 27 in Wahlbezirken gewählt. Der Hochsauerlandkreis ist demnach im Vorfeld jeder Kreistagswahl in 27 Kreiswahlbezirke einzuteilen.

Jeder Wähler hat eine Stimme. Mit ihr wählt er den Wahlbezirksbewerber und gleichzeitig die Reserveliste derjenigen Partei oder Wählergruppe, für die der Bewerber aufgestellt ist.

Für die Kommunalwahl in den einzelnen Wahlbezirken können Parteien, Wählergruppen und einzelne Wahlberechtigte Wahlvorschläge einreichen. Für die Reserveliste können nur Bewerber benannt werden, die für eine Partei oder für eine Wählergruppe auftreten. Eine Partei oder Wählergruppe kann mit ihrer Reserveliste nur in den Wahlbezirken auf dem Stimmzettel erscheinen, in denen sie auch einen Wahlbezirksvertreter präsentiert.

Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung. Der Wahlausschuss für die Kreistagswahl 2025 besteht aus dem Wahlleiter und zehn vom Kreistag gewählten Beisitzern. Nach der Wahl stellt der Wahlausschuss das amtliche Endergebnis fest und welche Bewerber in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten gewählt worden sind.

Zum Landrat ist jede wahlberechtigte Person wählbar, die das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.

Bei der Wahl des Landrats ist derjenige Bewerber gewählt, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Hat keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so sind für die in der Regel am zweiten Sonntag nach der Wahl stattfindende Stichwahl die beiden Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen zu ermitteln und festzustellen. Bei der Stichwahl ist der Bewerber gewählt, der von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat. Steht von Beginn an nur ein einziger Bewerber zur Wahl, so ist er gewählt, wenn die Mehrheit der Wähler sich für ihn entschieden hat. Ist dies nicht der Fall, so ist er auch nicht gewählt.

Am 14. Juli 2025 hat der Wahlausschuss des Hochsauerlandkreises über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge beraten und beschlossen.

Die zugelassenen Wahlvorschläge wurden im Amtsblatt für den Hochsauerlandkreis Nr. 20/2025 vom 24.07.2025 öffentlich bekannt gemacht:

Amtsblatt 20/2025

Der Wahlausschuss des Hochsauerlandkreises hat in seiner Sitzung am 20.03.2025 das Kreisgebiet in 27 Kreiswahlbezirke eingeteilt.

Die Einteilung wurde im >>hier<< verlinkten Amtsblatt für den Hochsauerlandkreis Nr. 8 vom 24.03.2025 öffentlich bekanntgemacht.

Die Gebietseinteilung kann >>hier<< als Tabelle und >>hier<< als Karte aufgerufen werden.

Frau Irmtrud Böddicker

Herr Matthias Segref

Frau Natalie Luig

Herr Ralf Jochheim

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