Kulturlandschaftsprogramm, Vertragsnaturschutz

Der Vertragsnaturschutz steht für die Förderung einer extensiven Grünlandnutzung, die die Kulturlandschaft pflegt und die natürlichen Ressourcen schützt, wobei den Landwirten für ihre Leistungen ein finanzieller Ausgleich angeboten wird. Die Teilnahme am Kulturlandschaftsprogramm (Vertragsnaturschutzregelungen bezogen auf den jeweiligen Kreis ) ist freiwillig. Es werden -je nach finanzieller Fördermöglichkeit- fünfjährige Bewilligungen angeboten. Der Schwerpunkt des Vertragsnaturschutzes liegt in der extensiven Bewirtschaftung von Naturschutzgebieten und besonders schutzwürdigen Flächen. Dabei spielt die Biotopvernetzung eine wichtige Rolle. Die Gebietskulisse wird durch bestimmte Schutzkategorien in den Landschaftsplänen des HSK gebildet (Kreiskulturlandschaftsprogramm). Der Schwerpunkt liegt bei der Grünlandextensivierung durch Weide-, Wiesen- und Mähweidenutzung. Je nach Bewirtschaftungsauflagen liegen die jährlichen Zuwendungen zwischen 300 und 600 €/ha.

Herr Thomas Bitter

Frau Rebecca Henke

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