Anmeldung von Tierhaltungen
Das Halten der nachfolgend aufgeführten Tiere ist anzeigepflichtig:
- Rinder
- Schweine
- Schafe, Ziegen
- Einhufer (Pferde, Esel)
- Hühner, Enten, Gänse
- Fasane, Perlhühner, Rebhühner
- Tauben
- Truthühner, Wachteln
- Laufvögel (z.B. Strauß)
- Gehegewild (z.B. Damwild, Sikawild,...)
- Kameliden
- Bienen
Diese Tierhaltungen sind vor Beginn der Tätigkeit entsprechend bei der Tierseuchenkasse NRW anzumelden. Hierbei ist unbeachtlich ob es sich um eine kleine "Hobbyhaltung" handelt oder um einen größeren Betrieb. Das entsprechende Anmeldeformular und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Tierseuchenkasse NRW.