Medebacher Vereinbarung

Die Meldung der Medebacher Bucht als Vogelschutzgebiet hat zu Beginn zu heftigen Diskussionen insbesondere in der Landwirtschaft geführt, zumal nicht bekannt war, welche Einschränkungen bezüglich der landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen auf die Bewirtschafter zukommen würde, um das Schutzziel nicht zu beeinträchtigen. Das Umweltministerium NRW, die Bezirksregierung Arnsberg, der Hochsauerlandkreis, die Städte Hallenberg und Medebach, Landwirtschaft, Forst und Naturschutz haben daher -vom Land als Pilotprojekt bezeichnet- die sogenannte "Medebacher Vereinbarung" erarbeitet und dabei inhaltliche Vorgaben für die Umsetzung durch die Landschaftsplanung gegeben. Die Vereinbarung soll den Verpflichtungen aus dem europäischen Naturschutzrecht, den ökonomischen und sozialen Bedingungen und den Bedürfnissen der Bevölkerung in den Städten Hallenberg und Medebach sowie den Interessen der Land- und Forstwirtschaft Rechnung tragen. Die Vereinbarung wurde am 19.04.2000 in Medebach von allen Beteiligten unterzeichnet. Sie wird auf alle Landschaftsplanverfahren des HSK angewandt.

Landschaftsplanung

Was Sie noch interessieren könnte