Tierarzneimittelüberwachung

Zum Schutz des Verbrauchers und der Tiere vor gesundheitlichen Gefahren durch einen unsachgemäßen Einsatz von Tierarzneimitteln wird deren Verwendung durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt überwacht.

Durch regelmäßige Kontrollen der landwirtschaftlichen Betriebe mit ihren Stallapotheken wird die Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften überprüft, z.B. hinsichtlich der ordnungsgemäßen Führung des Bestandsbuches über die Anwendung von Tierarzneimitteln. Neben den Betriebskontrollen werden auch entsprechende Proben entnommen und analysiert.

Darüber hinaus unterliegen die tierärztlichen Hausapotheken der praktischen Tierärzte der behördlichen Überwachung.

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