Leistungen & Angebote des Kreisjugendamtes im HSK von A-Z

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über alle Leistungen und Angebote des Kreisjugendamtes des Hochsauerlandkreises. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wen oder welchen Fachdienst Sie mit Ihrem Anliegen kontaktieren sollen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an: kja@hochsauerlandkreis.de. Wir helfen Ihnen die oder den richtigen Ansprechperson für Ihre Frage zu finden. 

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Das Kreisjugendamt des Hochsauerlandkreises unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien und stellt ihnen dafür umfangreiche Leistungen zur Verfügung. Das Angebot reicht von den Frühen Hilfen über die Kindertagesbetreuung bis hin zur Familien- und Erziehungsberatung, Jugendarbeit und Kinderschutz.

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Ankerplatz Norderney

Das Kinder- und Jugendhilfezentrum des Hochsauerlandkreises stärkt Kinder, Jugendliche und ihre Familien in Krisensituationen. Kinder im Alter von 2 bis 15 Jahren kommen hier zur Ruhe und finden neue Kräfte.

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Anträge & Zuschüsse für Träger der Kinder- und Jugendförderung

Im Serviceportal des HSK finden Sie alle Anträge für die Gewährung von Kreiszuschüssen.

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BEAGLE-Projekt

Das Modellprojekt „BEAGLE“ (Begleitung von Anfang an durch Gesundheitsförderung und Lebensweltorientierung) ist ein Kooperationsprojekt der Fachkräfte im Gesundheitswesen und der Jugendhilfe und möchte Familien in ihrer neuen Lebenssituation stärken.

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Beistandschaft: Kindesunterhalt / Feststellung Vaterschaft

Bei Fragen zur Vaterschaft und Unterhaltssicherung eines Kindes kann beim Kreisjugendamt eine Beistandschaft beantragt werden. Das Kreisjugendamt vertritt das Kind rechtlich und entlastet den betreffenden Elternteil.

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Beratung & Hilfen in Erziehungsfragen

Nicht immer läuft alles nach Plan. Manchmal kommt es in der Erziehung zu Konflikten oder Problemen, die alleine nicht lösbar sind. Für solche Fälle steht der Allgemeine Soziale Dienst den Betroffenen als Ansprechpartner zur Seite. Er berät und betreut Familien, Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche.

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Eingliederungshilfe für seelisch belastete Kinder und Jugendliche

Die Eingliederungshilfe bietet Unterstützung und Hilfestellungen, um seelische Behinderungen bei Kindern und Jugendlichen vorzubeugen und zu bewältigen, damit sie wieder am „normalen“ Leben teilnehmen können. Die Eingliederungshilfe erfolgt gemäß § 35a SGB VIII (Sozialgesetzbuch, 8. Buch).

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Elterngeld

Elterngeld ist eine finanzielle Leistung, die Eltern in Deutschland unterstützt, wenn sie nach der Geburt eines Kindes eine Auszeit vom Beruf nehmen möchten. Es soll ihnen helfen, den Lebensunterhalt während dieser Zeit zu bestreiten.

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Familienhebammen HSK

Damit sich Kinder in jungen Familien bestmöglich entwickeln können, bietet das Kreisjugendamt des Hochsauerlandkreises in Zusammenarbeit mit Partnern, Netzwerken und Einrichtungen ab der Schwangerschaft bis zum 3. Lebensjahr Ihres Kindes Beratung und Unterstützung an.

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Familienkompass HSK

Alle regionalen Angebote im HSK für Familien mit Kindern von 0-6 Jahren auf einen Klick.

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Hilfen & Unterstützung für junge Erwachsene

Auch für bereits volljährige Menschen bietet das Kreisjugendamt Hilfen und Unterstützung an. Sowohl bei der Förderung der eigenen Selbstständigkeit und der Persönlichkeitsentwicklung, als auch bei Problemen, wie Suchtverhalten oder wenn sie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind.

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Internationale Jugendbegegnungen

Der Hochsauerlandkreis pflegt freundschaftliche Beziehungen zu Israel und Schottland durch jährliche Jugendbegegnungen. Diese Begegnungen werden seit über 45 Jahren mit der Stadt Jerusalem in Israel und dem schottischen Partnerkreis West Lothian durchgeführt.

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Jobs & Studium: Arbeiten beim Kreisjugendamt HSK

Wer sich für das Wohl junger Menschen begeistert, Abwechslung und Vielfalt im Beruf sucht und dabei sinnstiftend arbeiten möchte, ist bei uns genau richtig.

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Jugendgruppenleiterschulung

Das Kreisjugendamt bietet zwei Mal im Jahr eine Jugendgruppenleiter-Schulung für Ehrenamtliche an.

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Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren unterstützt Jugendliche (14-17 Jahre) und Heranwachsende (18-21 Jahre), die straffällig geworden sind.

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Kinder- und Jugendförderung

Kinder und Jugendliche haben das grundlegende Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Mitarbeiter:innen der Kinder und Jugendarbeit (bzw. die Kinder- und Jugendförderung) des Kreisjugendamtes im HSK setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche vielfältige Angebote und Perspektiven erhalten.

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Kinder- und Jugendfreizeitstätten im HSK

Die Kinder- und Jugendfreizeitstätten im Hochsauerlandkreis bieten Spaß und Bildung für junge Menschen.

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Kinderbetreuung

Die Kindertagesbetreuung leistet zur frühkindlichen Bildung einen wesentlichen Beitrag. Daher haben bereits Ein- und Zweijährige einen Anspruch auf eine Kindertagesbetreuung in einer Kita beziehungsweise in einer Tagespflege, wenn nach § 24 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VIII ein nachgewiesener Bedarf besteht.

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Kinderschutz

Der Kinderschutz spielt eine zentrale Rolle im deutschen Sozialgesetzbuch (SGB VIII). In §72a SGB VIII wird der besondere Fokus auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen gelegt.

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Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform, die insbesondere für Kinder unter drei Jahren der Betreuung in einer Kita gleichgestellt ist. Mit ihren familienähnlichen Strukturen eignet sie sich besonders gut für Babys und Kleinkinder, weil diese dort in Kleingruppen von nur einer Bezugsperson betreut werden.

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KiTaPortal HSK

Das KiTaPortal HSK versteht sich als zentrale Anlaufstelle für Eltern und ist ein Online-Angebot, das den Erziehungsberechtigten bei der Suche nach einem passenden Betreuungsangebot für ihr Kind hilft. Mit nur wenigen Klicks können Eltern in dem KiTaPortal nach passenden Kitas, Kindertagespflegestellen sowie Horten im Kreisjugendamtsbezirk suchen und Betreuungsplätze bei den gewünschten Einrichtungen anfragen. 

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Kreisjugendring

Der Kreisjugendring (KJR) im Hochsauerlandkreis ist eine Arbeitsgemeinschaft von Jugendverbänden und -gruppen auf Kreisebene. Er vertritt die Interessen der Jugendlichen und der Jugendverbände gegenüber den kommunalen Gremien und der Öffentlichkeit.

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Organisation & Rechtliches

Das Kreisjugendamt ist anders aufgebaut als alle anderen Behörden. Es setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Neben der Verwaltung gehört zum Jugendamt als zweiter Bereich der Jugendhilfeausschuss.

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Pflege & Adoption

Ob es um die Adoption geht, die das Leben aller Beteiligten nachhaltig prägt, oder um die Pflegekinderhilfe, die Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in schwierigen Zeiten einen sicheren Hafen bietet – wir sind für Sie da.

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Scheidung & Sorgerecht

Unterstützung für Eltern und Kinder in Trennungs- und Scheidungssituationen durch Jugendhilfeangebote, inklusive Beratung für künftige Sorgerechtsvereinbarungen und kindeswohlorientierte Lösungen.

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Schulbegleitung

Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen haben nach der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Schulgesetz NRW das Recht, gleichberechtigt an Bildung teilzunehmen. Möglich wird dies durch eine Schulbegleitung.

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Über des Kreisjugendamt

Das Kreisjugendamt des Hochsauerlandkreises unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien und stellt ihnen dafür umfangreiche Leistungen zur Verfügung. Das Angebot reicht von Familienhebammen über die Kindertagesbetreuung bis hin zur Familien- und Erziehungsberatung, Jugendarbeit und Kinderschutz.

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Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)

UMA stellen eine besonders schutzbedürftige Gruppe dar, da sie alleine und ohne familiäre Unterstützung in einem fremden Land sind. Sie sind oftmals mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert, wie Sprachbarrieren, rechtlichen Hürden, kulturellen Unterschieden und sozialer Isolation. Darüber hinaus haben viele von ihnen traumatische Erfahrungen gemacht, die eine spezielle Betreuung und Unterstützung erfordern.

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Unterhaltsvorschuss

Der so genannte Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die alleinerziehende Mütter und Väter unterstützen soll, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Dies kann nach einer Trennung, Scheidung, Tod oder auch bei einer nichtehelichen Geburt mit ungeklärter Vaterschaft der Fall sein.

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Unterstützung bei Vormundschafts- und Familiengerichten

Das Kreisjugendamt hilft den Vormundschafts- und Familiengerichten bei allen Entscheidungen, die die Betreuung von Kindern und Jugendlichen betreffen, indem es das Gericht über die Erziehung und das soziale Umfeld des Kindes informiert und entsprechende Hilfemöglichkeiten aufzeigt.

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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) umfassen die verwaltungsrechtliche und finanzielle Abwicklung pädagogisch notwendiger Jugendhilfemaßnahmen.

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