Kinder- und Jugendarbeit im Hochsauerlandkreis

Anträge für anerkannte Träger der Jugendhilfe

Bitte beachten sie, dass Ihr Verein bzw. Verband ein anerkannter Träger der Jugendhilfe nach §75 SGB VIII ist und eine Vereinbarung nach §72a SGB VIII mit dem Kreisjugendamt abgeschlossen haben muss, um Fördermittel beantragen zu können.

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Gemeinsam Zukunft gestalten: aktive Beteiligung, Fähigkeiten fördern, Demokratie erleben und vieles mehr

Kinder und Jugendliche haben das grundlegende Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Mitarbeiter:innen der Kinder und Jugendarbeit (bzw. die Kinder- und Jugendförderung) des Kreisjugendamtes im HSK setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche vielfältige Angebote und Perspektiven erhalten. Gemeinsam mit den anerkannten Trägern der Jugendhilfe - nach §75 SGB VIII - ermöglichen wir jungen Menschen bis zum Alter von 27 Jahren vielfältige und altersgerechte Angebote. Von den Jugendfreizeiteinrichtungen vor Ort über Ausbildungsangebote für Jugendgruppenleiter:innen bis hin zu internationalen Jugendbegegnungen

Schwerpunkte unserer Arbeit:

  • Vielfältige Angebote: Von offener Kinder- und Jugendarbeit über kulturelle Bildung bis hin zu internationaler Jugendarbeit bieten wir ein breites Spektrum an Möglichkeiten.

  • Aktive Beteiligung: Wir möchten, dass junge Menschen sich einbringen und die Gesellschaft aktiv mitgestalten. Unsere Einrichtungen bieten Raum für Kreativität, Sport, soziale Interaktion und Information.

  • Förderung von Fähigkeiten: Bei uns können Kinder und Jugendliche ihre Talente entdecken und ausbauen – ob musikalisch, sportlich oder kreativ. Unsere Fachkräfte unterstützen und reagieren flexibel auf Wünsche und Vorschläge.

  • Demokratie erleben: Durch unsere Arbeit erfahren junge Menschen, dass ihre Meinung zählt. Sie lernen, sich einzubringen, Verantwortung zu übernehmen und demokratische Werte zu leben.

  • Beratung und Unterstützung: Bei schulischen, beruflichen oder persönlichen Herausforderungen sind wir da. Unsere Fachkräfte bieten Beratung, Unterstützung und Vermittlung.

Gemeinsam mit den jungen Menschen im Hochsauerlandkreis gestalten wir eine lebendige, demokratische und zukunftsorientierte Gemeinschaft.

Richtlinen und Förderpläne als Grundlage unserer Arbeit 

Die Grundlagen unserer Arbeit werden durch den Kinder- und Jugendförderplan des Kreisjugendamtes des Hochsauerlandkreises (2021 - 2025) sowie die Richtlinien zur Kinder- und Jugendförderung gesetzt. Auf Basis einer im Jahr 2019 durchgeführten "Jugendbefragung zur Freizeitgestaltung" im Hochsauerlandkreis und den rechtlichen Rahmenbedingungen, werden in diesen Plänen bzw. Richtlinien sowohl die inhaltliche, wie auch die finanzielle Ausgestaltung unserer Arbeit definiert. 

Downloads: Anträge für anerkannte Träger der Jugendhilfe

Bitte beachten sie, dass Ihr Verein bzw. Verband ein anerkannter Träger der Jugendhilfe nach §75 SGB VIII ist und eine Vereinbarung nach §72a SGB VIII mit dem Kreisjugendamt abgeschlossen haben muss, um Fördermittel beantragen zu können.

Ansprechpartner:innen beim Kreisjugendamt HSK für den Bereich Kinder- und Jugendförderung

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