Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH)
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) bezieht sich auf die finanzielle Unterstützung, die das Kreisjugendamt im Rahmen erzieherischer Maßnahmen bereitstellt. Diese finanzielle Hilfe deckt insbesondere die Kosten für den Lebensunterhalt und die medizinische Versorgung ab, wenn ein Kind in einer Pflegefamilie oder einem Heim untergebracht ist. Auch Tagespflegepersonen erhalten finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld. Das Jugendamt stellt zudem einen Leistungsbescheid aus, der die Beteiligung an den Kosten der bereitgestellten Hilfe regelt. Dies ist ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil der wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) im Kreisjugendamt des HSK bearbeiten zum Beispiel:
- Leistungsbewilligung durch Bescheid an die Leistungsberechtigten
- Abrechnung mit den Leistungserbringern
- Gewährung von Krankenhilfen und einmaligen Beihilfen bei Fremdunterbringungen
- Zahlung von Pflegegeldern an die Pflegefamilien
- Überprüfung einer Kostenbeteiligung der Hilfeempfänger und deren Eltern
- Ermittlung und Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen bei anderen Kostenträgern (Jugendämter, Sozialämter, Landschaftsverbände, u. a.).