Schulbegleitung

Für Schülerinnen und Schüler mit (drohenden) körperlichen, geistigen und/oder seelischen Behinderungen

Schülerinnen und Schüler mit (drohenden) körperlichen, geistigen und/oder seelischen Behinderungen haben nach der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Schulgesetz NRW das Recht, gleichberechtigt an Bildung teilzunehmen. Möglich kann dies durch eine Schulbegleitung werden. Diese kann gemäß der Sozialgesetzbücher VIII und IX als so genannte Eingliederungshilfeleistung beantragt werden. Antragsberechtigt – und auch leistungsberechtigt – ist ausschließlich der behinderte oder von der Behinderung bedrohte junge Mensch.

Der Antrag wird in Vertretung der minderjährigen Kinder durch die Sorgeberechtigten oder bei Volljährigkeit durch die jungen Erwachsenen selbst gestellt. Sollte eine anderweitige gesetzliche Vertretung geregelt sein, stellt die jeweilige Person den Antrag.

 

Ausschließlich seelische Behinderung

Bei (drohender) seelischer Behinderung gemäß Sozialgesetzbuch VIII erfolgt die Antragsstellung auf Leistungen gemäß § 35a SGB VIII über das Kreisjugendamt des Hochsauerlandkreises. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Arnsberg, Schmallenberg oder Sundern haben, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Stadtjugendamt.

Körperliche oder geistige Behinderung oder Mehrfachbehinderung

Bei (drohenden) körperlichen oder geistigen Behinderungen (§ 99 SGB IX) sowie bei Mehrfachbehinderungen gemäß Sozialgesetzbuch IX erfolgt die Antragstellung auf Leistungen gemäß § 112 SGB IX über das Kreisjugendamt des Hochsauerlandkreises.

Beantragung einer Schulbegleitung

Um eine Schulbegleitung zu beantragen, reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen bei der Clearingstelle des Hochsauerlandkreises (Hochsauerlandkreis, FD 26/4 Clearingstelle, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon) ein: 

  • Antrag der Sorgeberechtigen bzw. des jungen Erwachsenen (s. Vordruck)

  • aktuelle ärztliche Stellungnahmen/Unterlagen mit ICD-10 Diagnose(n) 

  • Bericht der Schule (s. Vordruck) mit Stundenplan und ggf. Förderplan soweit bereits eingeschult

Nach Durchsicht der eingereichten Unterlagen wird durch das Jugendamt die Art der Behinderung geprüft und wie schwer es für Ihr Kind dadurch ist, am Unterricht teilzunehmen. Um dies herausfinden, wird gegebenenfalls auch die Schule besucht und/oder es erfolgen Gespräche mit den Beteiligten.

Der Antrag auf Schulbegleitung wird bewilligt, wenn

  • bei der Schülerin oder dem Schüler eine Behinderung vorliegt und

  • die Schülerin oder der Schüler aufgrund dessen in der Teilhabe an Bildung beeinträchtigt ist.

Der Antrag auf Schulbegleitung wird abgelehnt, wenn

  • keine (drohende) Behinderung vorliegt,

  • es keine Probleme bei der Teilhabe in der Schule gibt oder

  • der Bedarf des jungen Menschen durch andere Fördermaßnahmen gedeckt werden kann.

Das Kreisjugendamt des Hochsauerlandkreises steht Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Bitte nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf.

Ihre Ansprechpartner/-innen beim Kreisjugendamt des HSK

Die Antragsbearbeitung im Bereich Schulbegleitung wird von Verwaltungsmitarbeitenden sowie von pädagogischen Fachkräften durchgeführt. Im Folgenden finden Sie Tabellen mit den örtlichen Zuständigkeiten aufgeteilt nach Stadtgebieten.

Verwaltungsmitarbeitende

Stadt / Gemeinde Verwaltungsmitarbeiter/in
ArnsbergStadtjugendamt Arnsberg 
BestwigFrau StruckTel. 02961 94 1274
BrilonFrau Brüne
Herr Schaltenberg 
Tel. 0291 94 3014 und
Tel. 0291 94 301
EsloheFrau Struck Tel. 02961 94 1274
HallenbergFrau Köhne Tel. 02961 94 1287
MarsbergFrau Brüne
Herr Schaltenberg
Tel. 0291 94 3014 und
Tel. 0291 94 301
MedebachFrau Köhne Tel. 02961 94 1287
Meschede Frau ReineckeTel. 02961 94 1274
OlsbergFrau Köhne 
Frau Struwe
Tel. 02961 94 1287 und
Tel. 02961 94 1276
SchmallenbergStadtjugendamt Schmallenberg 
SundernStadtjugendamt Sundern 
WinterbergFrau StruweTel. 02961 94 1276

 

Pädagogische Fachkräfte

Stadt / Gemeinde Zuständige päd. Fachkraft
BestwigFrau GerhardsTel. 02961 94 1193
BrilonFrau ReseTel. 02961 94 3326
EsloheFrau GerhardsTel. 02961 94 1193
HallenbergFrau SchulteTel. 02961 94 3143
MarsbergFrau SchulteTel. 02961 94 3143
MedebachFrau GerbeTel. 02961 94 1239
Meschede ohne Wennemen und FreienholFrau Gerbe Tel. 02961 94 1239
Wennemen und FreienohlFrau GerhardsTel. 02961 94 1193
OlsbergFrau ReseTel. 02961 94 3326
WinterbergFrau ReseTel. 02961 94 3326

 

Aufgrund von strukturellen Besonderheiten wird auf folgende Ausnahmen von der Tabelle an bestimmten Schulen hingewiesen.

Für Schülerinnen und Schüler

  • der Roman-Herzog-Schule in Brilon sind, unabhängig vom Wohnort, Frau Enenkel (02961 94 3154) und Frau Theck (02961 94 3335) die Ansprechpartnerinnen.

  • der St. Engelbert in Brilon ist, unabhängig vom Wohnort, Frau Theck (02961 94 3335) die Ansprechpartnerin. 

  • der Ratmersteinschule in Brilon ist, unabhängig vom Wohnort, Frau Enenkel (02961 94 3154) die Ansprechpartnerin.

  • der Kardinal-von-Galen Schule in Eslohe ist, wenn sich der Wohnsitz in Bestwig, Eslohe oder Meschede befindet, Frau Gerbe (0291 94 1239) die Ansprechpartnerin.

  • der Schule an der Ruhraue in Olsberg ist, wenn sich der Wohnsitz in Meschede oder Olsberg befindet, Frau Gerhards (0291 94 1193) die Ansprechpartnerin.

Bei geistiger oder körperlicher Behinderung oder bei Mehrfachbehinderung richtet sich die Zuständigkeit der Verwaltungsmitarbeitenden nach dem Nachnamen des Hilfeempfängers. Die Zuständigkeit der pädagogischen Fachkraft richtet sich nach dem Stadtgebiet, in dem der Hilfeempfänger wohnt beziehungsweise vor der Unterbringung in einer stationären Einrichtung gewohnt hat.


A – N:  Herr Erger, Tel. 0291 94 3433

O – Z:  Frau Meier, Tel. 0291 94 3455

Pädagogische Fachkräfte

Stadt / Gemeinde Zuständige päd. Fachkraft
BestwigFrau GerhardsTel. 02961 94 1193
BrilonFrau ReseTel. 02961 94 3326
EsloheFrau GerhardsTel. 02961 94 1193
HallenbergFrau SchulteTel. 02961 94 3143
MarsbergFrau SchulteTel. 02961 94 3143
MedebachFrau GerbeTel. 02961 94 1239
Meschede ohne Wennemen und FreienholFrau GerbeTel. 02961 94 1239
Wennemen und FreienohlFrau GerhardsTel. 02961 94 1193
OlsbergFrau ReseTel. 02961 94 3326
WinterbergFrau ReseTel. 02961 94 3326

 

Wenn Sie oder Ihr minderjähriges Kind in den Städten Arnsberg, Schmallenberg oder Sundern wohnen, dann wenden Sie sich bitte nicht an eine pädagogische Fachkraft, sondern direkt an die Clearingstelle (0291 94 3455).

Aufgrund von strukturellen Besonderheiten wird auf folgende Ausnahmen von der Tabelle an Für Schülerinnen und Schüler

  • der Roman-Herzog-Schule in Brilon sind, unabhängig vom Wohnort, Frau Enenkel (02961 94 3154) und Frau Theck (02961 94 3335) die Ansprechpartnerinnen.

  • der St. Engelbert in Brilon ist, unabhängig vom Wohnort, Frau Theck (02961 94 3335) die Ansprechpartnerin. 

  • der Ratmersteinschule in Brilon ist, unabhängig vom Wohnort, Frau Enenkel (02961 94 3154) die Ansprechpartnerin.

  • der Kardinal-von-Galen Schule in Eslohe ist, wenn sich der Wohnsitz in Bestwig, Eslohe oder Meschede befindet, Frau Gerbe (0291 94 1239) die Ansprechpartnerin.

  • der Schule an der Ruhraue in Olsberg ist, wenn sich der Wohnsitz in Meschede oder Olsberg befindet, Frau Gerhards (0291 94 1193) die Ansprechpartnerin.

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