Schulbegleitung
Für Schülerinnen und Schüler mit (drohenden) körperlichen, geistigen und/oder seelischen Behinderungen
Schülerinnen und Schüler mit (drohenden) körperlichen, geistigen und/oder seelischen Behinderungen haben nach der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Schulgesetz NRW das Recht, gleichberechtigt an Bildung teilzunehmen. Möglich kann dies durch eine Schulbegleitung werden. Diese kann gemäß der Sozialgesetzbücher VIII und IX als so genannte Eingliederungshilfeleistung beantragt werden. Antragsberechtigt – und auch leistungsberechtigt – ist ausschließlich der behinderte oder von der Behinderung bedrohte junge Mensch.
Der Antrag wird in Vertretung der minderjährigen Kinder durch die Sorgeberechtigten oder bei Volljährigkeit durch die jungen Erwachsenen selbst gestellt. Sollte eine anderweitige gesetzliche Vertretung geregelt sein, stellt die jeweilige Person den Antrag.

Ausschließlich seelische Behinderung
Bei (drohender) seelischer Behinderung gemäß Sozialgesetzbuch VIII erfolgt die Antragsstellung auf Leistungen gemäß § 35a SGB VIII über das Kreisjugendamt des Hochsauerlandkreises. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Arnsberg, Schmallenberg oder Sundern haben, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Stadtjugendamt.
Körperliche oder geistige Behinderung oder Mehrfachbehinderung
Bei (drohenden) körperlichen oder geistigen Behinderungen (§ 99 SGB IX) sowie bei Mehrfachbehinderungen gemäß Sozialgesetzbuch IX erfolgt die Antragstellung auf Leistungen gemäß § 112 SGB IX über das Kreisjugendamt des Hochsauerlandkreises.
Beantragung einer Schulbegleitung
Um eine Schulbegleitung zu beantragen, reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen bei der Clearingstelle des Hochsauerlandkreises (Hochsauerlandkreis, FD 26/4 Clearingstelle, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon) ein:
Antrag der Sorgeberechtigen bzw. des jungen Erwachsenen (s. Vordruck)
aktuelle ärztliche Stellungnahmen/Unterlagen mit ICD-10 Diagnose(n)
Bericht der Schule (s. Vordruck) mit Stundenplan und ggf. Förderplan soweit bereits eingeschult
Nach Durchsicht der eingereichten Unterlagen wird durch das Jugendamt die Art der Behinderung geprüft und wie schwer es für Ihr Kind dadurch ist, am Unterricht teilzunehmen. Um dies herausfinden, wird gegebenenfalls auch die Schule besucht und/oder es erfolgen Gespräche mit den Beteiligten.
Der Antrag auf Schulbegleitung wird bewilligt, wenn
bei der Schülerin oder dem Schüler eine Behinderung vorliegt und
die Schülerin oder der Schüler aufgrund dessen in der Teilhabe an Bildung beeinträchtigt ist.
Der Antrag auf Schulbegleitung wird abgelehnt, wenn
keine (drohende) Behinderung vorliegt,
es keine Probleme bei der Teilhabe in der Schule gibt oder
der Bedarf des jungen Menschen durch andere Fördermaßnahmen gedeckt werden kann.
Das Kreisjugendamt des Hochsauerlandkreises steht Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Bitte nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf.
Ihre Ansprechpartner/-innen beim Kreisjugendamt des HSK
Ansprechpartner/-innen bei seelischer Behinderung
Die Antragsbearbeitung im Bereich Schulbegleitung wird von Verwaltungsmitarbeitenden sowie von pädagogischen Fachkräften durchgeführt. Im Folgenden finden Sie Tabellen mit den örtlichen Zuständigkeiten aufgeteilt nach Stadtgebieten.
Verwaltungsmitarbeitende
| Stadt / Gemeinde | Verwaltungsmitarbeiter/in | |
| Arnsberg | Stadtjugendamt Arnsberg | |
| Bestwig | Frau Struck | Tel. 02961 94 1274 |
| Brilon | Frau Brüne Herr Schaltenberg | Tel. 0291 94 3014 und Tel. 0291 94 301 |
| Eslohe | Frau Struck | Tel. 02961 94 1274 |
| Hallenberg | Frau Köhne | Tel. 02961 94 1287 |
| Marsberg | Frau Brüne Herr Schaltenberg | Tel. 0291 94 3014 und Tel. 0291 94 301 |
| Medebach | Frau Köhne | Tel. 02961 94 1287 |
| Meschede | Frau Reinecke | Tel. 02961 94 1274 |
| Olsberg | Frau Köhne Frau Struwe | Tel. 02961 94 1287 und Tel. 02961 94 1276 |
| Schmallenberg | Stadtjugendamt Schmallenberg | |
| Sundern | Stadtjugendamt Sundern | |
| Winterberg | Frau Struwe | Tel. 02961 94 1276 |
Pädagogische Fachkräfte
| Stadt / Gemeinde | Zuständige päd. Fachkraft | |
| Bestwig | Frau Gerhards | Tel. 02961 94 1193 |
| Brilon | Frau Rese | Tel. 02961 94 3326 |
| Eslohe | Frau Gerhards | Tel. 02961 94 1193 |
| Hallenberg | Frau Schulte | Tel. 02961 94 3143 |
| Marsberg | Frau Schulte | Tel. 02961 94 3143 |
| Medebach | Frau Gerbe | Tel. 02961 94 1239 |
| Meschede ohne Wennemen und Freienhol | Frau Gerbe | Tel. 02961 94 1239 |
| Wennemen und Freienohl | Frau Gerhards | Tel. 02961 94 1193 |
| Olsberg | Frau Rese | Tel. 02961 94 3326 |
| Winterberg | Frau Rese | Tel. 02961 94 3326 |
Aufgrund von strukturellen Besonderheiten wird auf folgende Ausnahmen von der Tabelle an bestimmten Schulen hingewiesen.
Für Schülerinnen und Schüler
der Roman-Herzog-Schule in Brilon sind, unabhängig vom Wohnort, Frau Enenkel (02961 94 3154) und Frau Theck (02961 94 3335) die Ansprechpartnerinnen.
der St. Engelbert in Brilon ist, unabhängig vom Wohnort, Frau Theck (02961 94 3335) die Ansprechpartnerin.
der Ratmersteinschule in Brilon ist, unabhängig vom Wohnort, Frau Enenkel (02961 94 3154) die Ansprechpartnerin.
der Kardinal-von-Galen Schule in Eslohe ist, wenn sich der Wohnsitz in Bestwig, Eslohe oder Meschede befindet, Frau Gerbe (0291 94 1239) die Ansprechpartnerin.
der Schule an der Ruhraue in Olsberg ist, wenn sich der Wohnsitz in Meschede oder Olsberg befindet, Frau Gerhards (0291 94 1193) die Ansprechpartnerin.
Ansprechpartner/-innen bei geistiger oder körperlicher Behinderung oder Mehrfachbehinderung
Bei geistiger oder körperlicher Behinderung oder bei Mehrfachbehinderung richtet sich die Zuständigkeit der Verwaltungsmitarbeitenden nach dem Nachnamen des Hilfeempfängers. Die Zuständigkeit der pädagogischen Fachkraft richtet sich nach dem Stadtgebiet, in dem der Hilfeempfänger wohnt beziehungsweise vor der Unterbringung in einer stationären Einrichtung gewohnt hat.
A – N: Herr Erger, Tel. 0291 94 3433
O – Z: Frau Meier, Tel. 0291 94 3455
Pädagogische Fachkräfte
| Stadt / Gemeinde | Zuständige päd. Fachkraft | |
| Bestwig | Frau Gerhards | Tel. 02961 94 1193 |
| Brilon | Frau Rese | Tel. 02961 94 3326 |
| Eslohe | Frau Gerhards | Tel. 02961 94 1193 |
| Hallenberg | Frau Schulte | Tel. 02961 94 3143 |
| Marsberg | Frau Schulte | Tel. 02961 94 3143 |
| Medebach | Frau Gerbe | Tel. 02961 94 1239 |
| Meschede ohne Wennemen und Freienhol | Frau Gerbe | Tel. 02961 94 1239 |
| Wennemen und Freienohl | Frau Gerhards | Tel. 02961 94 1193 |
| Olsberg | Frau Rese | Tel. 02961 94 3326 |
| Winterberg | Frau Rese | Tel. 02961 94 3326 |
Wenn Sie oder Ihr minderjähriges Kind in den Städten Arnsberg, Schmallenberg oder Sundern wohnen, dann wenden Sie sich bitte nicht an eine pädagogische Fachkraft, sondern direkt an die Clearingstelle (0291 94 3455).
Aufgrund von strukturellen Besonderheiten wird auf folgende Ausnahmen von der Tabelle an Für Schülerinnen und Schüler
der Roman-Herzog-Schule in Brilon sind, unabhängig vom Wohnort, Frau Enenkel (02961 94 3154) und Frau Theck (02961 94 3335) die Ansprechpartnerinnen.
der St. Engelbert in Brilon ist, unabhängig vom Wohnort, Frau Theck (02961 94 3335) die Ansprechpartnerin.
der Ratmersteinschule in Brilon ist, unabhängig vom Wohnort, Frau Enenkel (02961 94 3154) die Ansprechpartnerin.
der Kardinal-von-Galen Schule in Eslohe ist, wenn sich der Wohnsitz in Bestwig, Eslohe oder Meschede befindet, Frau Gerbe (0291 94 1239) die Ansprechpartnerin.
der Schule an der Ruhraue in Olsberg ist, wenn sich der Wohnsitz in Meschede oder Olsberg befindet, Frau Gerhards (0291 94 1193) die Ansprechpartnerin.







