Aufgaben und Angebote des Kreisjugendamtes im HSK
Das Kreisjugendamt des Hochsauerlandkreises unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien und stellt ihnen dafür umfangreiche Leistungen zur Verfügung. Das Angebot reicht von Familienhebammen über die Kindertagesbetreuung bis hin zur Familien- und Erziehungsberatung, Jugendarbeit und Kinderschutz.
Das Kreisjugendamt des Hochsauerlandkreises ist für die Städte Bestwig, Brilon, Eslohe, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Meschede, Olsberg und Winterberg zuständig. Die Städte Arnsberg, Schmallenberg und Sundern haben jeweils eigene Jugendämter. Weiter unten auf dieser Seite finden Sie die Links zu den Internetseiten der örtlichen Jugendämter.
Unsere Aufgaben
Die Aufgaben des Kreisjugendamtes sind vielfältig. Zunächst geht es darum, die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in den einzelnen Städten zu planen, zu gestalten und zu steuern. Damit die Hilfe auch dort ankommt, wo sie benötigt wird. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) legt dabei die Hauptaufgaben des Kreisjugendamtes fest. Das Kreisjugendamt ist für alle Altersstufen da - von der Geburt bis zur Volljährigkeit und in vielen Fällen auch darüber hinaus. Die Aufgaben und Leistungen umfassen sowohl allgemeine Förderangebote als auch individuelle Leistungen für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Eltern.
Einen Überblick über unsere Angebote und Leistungen von A-Z erhalten Sie hier.
Zusammenarbeit mit freien Trägern
Viele der Angebote werden von freien Jugendhilfeträgern erbracht. Das Jugendamt behält jedoch die Gesamtverantwortung und stellt sicher, dass die Dienstleistungen rechtzeitig geplant, in ausreichender Menge verfügbar und von hoher Qualität sind.