Beistandschaft
Hilfen des Kreisjugendamtes bei der Feststellung von Vaterschaft und Unterhaltsansprüchen
Bei Fragen zur Vaterschaft und Unterhaltssicherung eines Kindes kann beim Kreisjugendamt eine Beistandschaft beantragt werden. Das Kreisjugendamt vertritt das Kind rechtlich und entlastet den betreffenden Elternteil.
Warum ist die Vaterschaftsklärung wichtig?
Für verheiratete Mütter ist die Vaterschaft meist klar, da der Ehemann als Vater gilt. Bei unverheirateten Müttern ist die Klärung wichtig, da daraus Rechte wie Unterhalt, Versicherung und Erbschaft für das Kind entstehen. Zudem hat die Mutter Anspruch auf Betreuungsunterhalt vom Vater.
Wie hilft das Kreisjugendamt?
Bei unverheirateten Eltern informiert das Standesamt das Kreisjugendamt über die Geburt. Dieses bietet der Mutter dann kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsklärung und Unterhaltsansprüchen.
Wer kann Beistandschaft beantragen?
Jeder Elternteil mit alleiniger elterlicher Sorge kann dies tun. Bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Ein schriftlicher Antrag beim Kreisjugendamt reicht aus.
Rechte und Ende des Beistands durch das Kreisjugendamt
Das Kreisjugendamt wird durch die Beistandschaft zum gesetzlichen Vertreter des Kindes. Es kann Unterhaltsansprüche geltend machen oder Vaterschaft klären. Die elterliche Sorge bleibt unberührt.
Die Beistandschaft kann schriftlich beendet werden und endet automatisch bei Volljährigkeit des Kindes oder Umzug ins Ausland.
Öffnungszeiten
Wir bitten Sie, vor einem persönlichen Besuch einen telefonischen Termin zu vereinbaren. Sowohl im Bereich der Unterhaltsberechnung als auch bei den Beurkundungen sind jeweils individuelle und teils vielfältige Unterlagen erforderlich. Durch eine vorherige Terminabsprache können wir Sie gezielt informieren, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall mitzubringen sind. So stellen wir sicher, dass Ihr Anliegen in einem Termin vollständig bearbeitet werden kann und vermeiden Wegezeiten für Sie.
Telefonische Erreichbarkeit
Montags 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstags 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Mittwochs geschlossen
Donnerstags 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 15:30 Uhr
Freitags 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Persönliche Vorsprachen (möglichst nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung)
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