Beistandschaft

Hilfen des Kreisjugendamtes bei der Feststellung von Vaterschaft und Unterhaltsansprüchen

Bei Fragen zur Vaterschaft und Unterhaltssicherung eines Kindes kann beim Kreisjugendamt eine Beistandschaft beantragt werden. Das Kreisjugendamt vertritt das Kind rechtlich und entlastet den betreffenden Elternteil.

Warum ist die Vaterschaftsklärung wichtig?

Für verheiratete Mütter ist die Vaterschaft meist klar, da der Ehemann als Vater gilt. Bei unverheirateten Müttern ist die Klärung wichtig, da daraus Rechte wie Unterhalt, Versicherung und Erbschaft für das Kind entstehen. Zudem hat die Mutter Anspruch auf Betreuungsunterhalt vom Vater.

Wie hilft das Kreisjugendamt?

Bei unverheirateten Eltern informiert das Standesamt das Kreisjugendamt über die Geburt. Dieses bietet der Mutter dann kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsklärung und Unterhaltsansprüchen.

Wer kann Beistandschaft beantragen?

Jeder Elternteil mit alleiniger elterlicher Sorge kann dies tun. Bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Ein schriftlicher Antrag beim Kreisjugendamt reicht aus.

Rechte und Ende des Beistands durch das Kreisjugendamt 

Das Kreisjugendamt wird durch die Beistandschaft zum gesetzlichen Vertreter des Kindes. Es kann Unterhaltsansprüche geltend machen oder Vaterschaft klären. Die elterliche Sorge bleibt unberührt.
Die Beistandschaft kann schriftlich beendet werden und endet automatisch bei Volljährigkeit des Kindes oder Umzug ins Ausland.

Ansprechpartner:innen für das Thema Beistandschaft beim Kreisjugendamt des HSK

Zuständig für Nachnamen beginnend mit: A - Dip

Zuständig für: Dir - Feq

Zuständig für: Fer - Hahn

Zuständig für: Hai - Klam

Zuständig für: Klan - Mir

Zuständig für: Mis - Rier

Zuständig für: Ries - RZ

Zuständig für: Sa - Strack

Zuständig für: Stracke - Z

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