Unterstützung bei Vormundschafts- und Familiengerichten

Das Kreisjugendamt hilft den Vormundschafts- und Familiengerichten bei allen Entscheidungen, die die Betreuung von Kindern und Jugendlichen betreffen, indem es das Gericht über die Erziehung und das soziale Umfeld des Kindes informiert und entsprechende Hilfemöglichkeiten aufzeigt. Wenn das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen in Gefahr ist, ist das Kreisjugendamt sogar zur Auskunft verpflichtet, um das Risiko abzuwenden.

Die Mitwirkung des Kreisjugendamt in diesen Gerichtsverfahren dient dem Schutz und der Förderung des Kindeswohls. Das Kreisjugendamt verfolgt dabei das Ziel, das Beste für das Kind oder den Jugendlichen zu erreichen. Es stellt sicher, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden und dass die Interessen des Kindes angemessen vertreten werden.

Eine der Hauptaufgaben des Kreisjugendamt in solchen Verfahren ist die Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen. Diese basieren auf eingehenden Untersuchungen und Beobachtungen der familiären Situation. Das Kreisjugendamt kann beispielsweise Hausbesuche durchführen, Gespräche mit den Eltern, dem Kind oder anderen Beteiligten führen und sich über die schulische und soziale Situation des Kindes informieren. Aufgrund dieser Informationen kann das Kreisjugendamt dem Gericht Empfehlungen geben, die bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.

Darüber hinaus kann das Kreisjugendamt auch als Antragssteller oder Antragsgegner in den Verfahren auftreten. Es kann beispielsweise eine gerichtliche Maßnahme zum Schutz des Kindes beantragen oder sich gegen einen Antrag stellen, der dem Kindeswohl möglicherweise widerspricht.

Ansprechpartner:innen beim Kreisjugendamt HSK zum Thema Unterstützung bei Vormundschafts- und Familiengerichten

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