Hilfen & Unterstützung für junge Erwachsene

Auch für bereits volljährige Menschen bietet das Kreisjugendamt Hilfen und Unterstützung an. Sowohl bei der Förderung der eigenen Selbstständigkeit und der Persönlichkeitsentwicklung, als auch bei Problemen, wie Suchtverhalten oder wenn sie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. In jedem Fall lohnt sich ein Beratungsgespräch mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Kreisjugendamtes im Hochsauerlandkreis. 

Hilfen zur Förderung der Selbstständigkeit und Persönlichkeitsentwicklung für junge Menschen

Junge Menschen haben in der Regel die Möglichkeit, zwischen ihrem 18. und 21. Lebensjahr Unterstützung für junge Erwachsene beim Allgemeinen Sozialen Dienst des Kreisjugendamtes zu beantragen. In besonderen Fällen kann diese Unterstützung über das 21. Lebensjahr hinaus, jedoch spätestens bis zum 27. Lebensjahr, gewährt werden.

Die Hauptziele dieser Unterstützungsmaßnahmen sind die Förderung der Selbstständigkeit sowie die Begleitung und Unterstützung in der Persönlichkeitsentwicklung. Im Unterschied zu den Hilfen zur Erziehung fokussieren diese Maßnahmen ausschließlich auf den jungen Erwachsenen. Unterstützungsbedarf kann beispielsweise bei problematischen Lebensumständen wie Suchtverhalten oder Wohnungslosigkeit, bei Herausforderungen im Umgang mit Behörden, bei der Sicherung des eigenen Lebensunterhalts oder bei Schwierigkeiten bei der Integration in das Berufsleben bestehen.

Die Anträge für diese Unterstützung müssen von den Jugendlichen selbst eingereicht werden, selbst wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.  

Kontaktieren Sie uns, wir unterstützen Sie gerne in diesen Angelegenheiten. 

Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren unterstützt Jugendliche (14-17 Jahre) und Heranwachsende (18-21 Jahre), die straffällig geworden sind. Für Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren gilt ausschließlich das Jugendstrafrecht, während bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren sowohl das Jugendstrafrecht als auch das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden kann.

Das Jugendamt wird von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Jugendgericht über ein laufendes Strafverfahren informiert. Die Jugendhilfe im Strafverfahren tritt daraufhin in Kontakt mit den Heranwachsenden beziehungsweise bei Minderjährigen zusätzlich mit deren Eltern. Sie betreut die Jugendlichen und Heranwachsenden vor, während und nach der Gerichtsverhandlung und berät die Betroffenen und ihre Eltern in Bezug auf das Strafverfahren.

Ansprechpartner:innen in allen Erziehungsfragen beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Kreisjugendamtes im HSK 

Gerne beraten und unterstützen Sie unsere Kolleginnen und Kollegen beim ASD des Kreisjugendamtes im HSK. Eine Übersicht der Ansprechpartner:innen für Ihre Kommune oder Gemeinde finden Sie hier:

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