Elterngeld (Familienförderung)

Elterngeld ist eine finanzielle Leistung, die Eltern in Deutschland unterstützt, wenn sie nach der Geburt eines Kindes eine Auszeit vom Beruf nehmen möchten. Es soll ihnen helfen, den Lebensunterhalt während dieser Zeit zu bestreiten. Elterngeld können Mütter und Väter beantragen, die ein Kind bekommen haben und die Betreuung und Erziehung des Kindes übernehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie verheiratet sind, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder alleinerziehend sind.

Anspruch auf Elterngeld hat, wer:

  • einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
  • mit seinem Kind in einem Haushalt lebt
  • dieses Kind betreut und erzieht und
  • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

Eine Person ist nicht voll erwerbstätig, wenn sie im Durchschnitt des Monats nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet oder eine Ausbildung macht.

Auch ausländische Bürgerinnen und Bürger können Elterngeld beantragen, wenn sie dauerhaft in Deutschland leben und einen Aufenthaltstitel besitzen, der ihnen erlaubt, zu arbeiten. Dafür benötigen sie einen "qualifizierten Aufenthaltstitel".

Der Höchstbetrag des Elterngeldes beträgt 1.800 Euro, der Mindestbetrag 300 Euro. Grundsätzlich kann das Elterngeld für die Dauer von 12 Monaten bezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können zwei zusätzliche Bezugsmonate geltend gemacht werden.

Sie haben noch Fragen?

Wenden Sie sich einfach an die Mitarbeiter:innen der Elterngeldkasse. Wir beraten Sie gerne.

Antrag auf Elterngeld stellen

Die erste Zeit mit dem Baby will gut geplant sein – auch finanziell. Welche Möglichkeiten bietet da das Elterngeld? Lernen Sie die verschiedenen Elterngeld-Varianten kennen und prüfen Sie, wie hoch Ihr Elterngeld ausfallen kann. Checken Sie vorsichtshalber, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen, um Elterngeld zu bekommen. Dann können Sie in aller Ruhe planen und aus dem Baukasten des Elterngelds das Modell zusammensetzen, das in Ihr Leben passt. 

Den Antrag für das Elterngeld können Sie mittlerweile online stellen. Vorab können Sie mit dem Elterngeldrechner auch bereits unverbindlich berechnen, wie viel Elterngeld Sie bekommen können. 

Welche Unterlagen Sie für den Antrag auf Elterngeld brauchen (nach dem Online-Antrag)


Nach dem Abschluss des Online-Antrages auf Elterngeld erhalten Sie eine Unterlagenliste in Ihr BundID-Postfach. Die Unterlagenliste führt alle Unterlagen auf, die in Ihrem Fall für die Bearbeitung des Elterngeldantrags notwendig sind. Bitte reichen Sie diese Unterlagen zusammen mit der Unterschriftsseite bei Ihrer Elterngeldstelle ein.

Typischerweise benötigen Sie zumindest die folgenden Unterlagen:

  • Die Geburtsbescheinigung des Kindes mit dem Verwendungszweck für Elterngeld (oder für soziale Zwecke) im Original. Diese erhalten Sie beim Standesamt mit der Geburtsurkunde.
  • Einkommensnachweise: Für das Elterngeld sind die letzten 12 Lohn- oder Gehaltsabrechnungen vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz notwendig. Wenn Sie selbstständig sind, reichen Sie den Steuerbescheid des Vorjahres der Geburt mit ein. Wenn Sie neben Ihrer Selbstständigkeit auch abhängig beschäftigt sind, werden neben dem Steuerbescheid vom Vorjahr der Geburt auch die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen aus dem Vorjahr der Geburt benötigt. Falls Ihre Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit vergleichsweise gering sind, können Sie wählen, ob das Elterngeld aus dem Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt oder aus dem Einkommen aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt berechnet werden soll. Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten: eine entsprechende Bescheinigung Ihres Arbeitgebers.
  • Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: die Krankenkassenbescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt.
  • Wenn Sie privat krankenversichert sind, reichen Sie die Bescheinigung über das Krankentagegeld während des Mutterschutzes ein.

Ansprechpartner:innen beim Kreisjugendamt zum Thema Elterngeld

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, wenn Sie Fragen rund um das Thema Elterngeld haben. 

Stadt Arnsberg (außer PLZ 59823) und Hallenberg

Hallenberg, Schmallenberg, Winterberg, Arnsberg: nur PLZ 59823

Stadt Meschede

Städte Brilon, Marsberg, Medebach, Olsberg

Stadt Sundern, Gemeinden Bestwig und Eslohe

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