Baulasten

Baulastenverzeichnis / Eintragung und Löschung von Baulasten
Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem das Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernommen werden, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.

Die Baulasterklärung bedarf der Schriftform, die Unterschrift muss öffentlich (von einem Notar/ einer Notarin), von einer Gemeinde oder von einer gemäß § 2 Absatz 1 und 2 des Vermessungs- und Katastergesetzes zuständigen Stelle beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden.

Wenn der Grund für die Eintragung weggefallen ist, kann die Baulast auf schriftlichen Antrag gelöscht werden.

Notwendige Unterlagen

  • Amtlicher Lageplan (im Maßstab nicht kleiner als 1:500), der von einem Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt und beglaubigt werden muss
  • Der Plan darf nicht älter als 6 Monate sein
  • Die vorhandenen und geplanten Gebäude müssen eingezeichnet sein
  • Es muss mindestens ein Original vorgelegt werden

Ihre Ansprechperson

Frau Hanna Grzenia

Tel.: 02961-943281
Email: baulast@hochsauerlandkreis.de

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