Untere Bauaufsichtsbehörde

Der Hochsauerlandkreis ist als Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig für die Gemeinden Bestwig und Eslohe, die Städte Hallenberg, Marsberg, Medebach, Olsberg und Winterberg.

Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde:

•Genehmigungen bzw. Bauvoranfragen für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung und die Beseitigung baulicher Anlagen

•Abgeschlossenheitsbescheinigungen

•Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz oder nach dem Konzessionsrecht (Gaststätten) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (z.B. Tankstellen)

•Gebrauchsabnahme fliegender Bauten

•Wiederkehrende Prüfungen bei Sonderbauten

•Bauberatung von Bauherrschaft und Architekten

•Bauüberwachung (Bauzustandsbesichtigungen und Baukontrollen, Überwachung der Bautätigkeit)

 

Hier finden Sie Informationen zu Bauanträgen etc.

Baugenehmigung / Bauanträge / Bauberatung

Der Hochsauerlandkreis ist als Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig für die Gemeinden Bestwig und Eslohe, die Städte Hallenberg, Marsberg, Medebach, Olsberg und Winterberg.

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Bauvoranfrage

Vor Einreichung eines Bauantrages können einzelne Fragen eines Bauvorhabens durch einen Vorbescheid geklärt werden.

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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nötig, um Teileigentum/Sondereigentum auf einem Grundstück (z.B. Eigentumswohnungen) zu bilden.

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Bauüberwachung

Bebauungspläne / XPlanung

Die Bauleitplanung ist ein wichtiger Prozess der Stadt- und Raumplanung.

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