Wohnraumförderung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungsnachlässen die Neuschaffung und den Erwerb sozialen Wohnraums.
Ziel der sozialen Wohnraumförderung ist insbesondere die Unterstützung von Haushalten mit Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung.
Wohnraumförderung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungsnachlässen die Neuschaffung und den Erwerb sozialen Wohnraums.
Ziel der sozialen Wohnraumförderung ist insbesondere die Unterstützung von Haushalten mit Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung.
Wohnberechtigungsschein
Haushalte oder Personen, die eine mit öffentlichen Wohnungsbaumitteln geförderte Wohnung beziehen möchten, benötigen einen Wohnberechtigungsschein.
Zinssenkungsanträge für Darlehen der NRW.Bank
Die NRW.Bank informiert ihre Darlehensnehmer/ -innen rechtzeitig über die jeweilige Zinserhöhung. Gleichzeitig weist sie auf die Möglichkeit hin, dass der Zinssatz auf Antrag für den jeweiligen Zeitraum gesenkt werden kann.