Wohnraumförderung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungsnachlässen die Neuschaffung und den Erwerb sozialen Wohnraums.
Ziel der sozialen Wohnraumförderung ist insbesondere die Unterstützung von Haushalten mit Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung.
Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungsnachlässen den Neubau oder Bestandserwerb oder die Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum.
mehr erfahrenWohnberechtigungsschein
Haushalte oder Personen, die eine mit öffentlichen Wohnungsbaumitteln geförderte Wohnung beziehen möchten, benötigen einen Wohnberechtigungsschein.
Förderung von Mietwohngebäuden
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungsnachlässen die Neuschaffung sozialen Mietwohnraums sowie dessen Modernisierung.
mehr erfahrenZinssenkungsanträge für Darlehen der NRW.Bank
Die NRW.Bank informiert ihre Darlehensnehmer/ -innen rechtzeitig über die jeweilige Zinserhöhung. Gleichzeitig weist sie auf die Möglichkeit hin, dass der Zinssatz auf Antrag für den jeweiligen Zeitraum gesenkt werden kann.




