Wohnraumförderung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungsnachlässen die Neuschaffung und den Erwerb sozialen Wohnraums.

Ziel der sozialen Wohnraumförderung ist insbesondere die Unterstützung von Haushalten mit Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung.

Wohnraumförderung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungsnachlässen die Neuschaffung und den Erwerb sozialen Wohnraums.

Ziel der sozialen Wohnraumförderung ist insbesondere die Unterstützung von Haushalten mit Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung.
 

mehr erfahren

Wohnberechtigungsschein

Haushalte oder Personen, die eine mit öffentlichen Wohnungsbaumitteln geförderte Wohnung beziehen möchten, benötigen einen Wohnberechtigungsschein.
 

mehr erfahren

Zinssenkungsanträge für Darlehen der NRW.Bank

Die NRW.Bank informiert ihre Darlehensnehmer/ -innen rechtzeitig über die jeweilige Zinserhöhung. Gleichzeitig weist sie auf die Möglichkeit hin, dass der Zinssatz auf Antrag für den jeweiligen Zeitraum gesenkt werden kann.
 

mehr erfahren

Was Sie noch interessieren könnte