Das digitale Baugenehmigungsverfahren - Änderung ab 01.10.2025
Ab dem 31.12.2025 wird die Software ITeBAU der Unternehmensgruppe ITEBO (conject Plattform) abgeschaltet. Digitale Bauanträge sind ab dem 01.10.2025 über das Bauportal des Landes NRW einzureichen.
Der Hochsauerlandkreis ist als Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig für die Gemeinden Bestwig und Eslohe, die Städte Hallenberg, Marsberg, Medebach, Olsberg und Winterberg.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, Fristen und Hilfestellungen. Die Seite wird laufend angepasst und aktuell gehalten.
Zeitplan der Umstellung
Terminübersicht
| Datum | Ereignis / Maßnahme |
|---|---|
| 01.10.2025 | Freischaltung des Bauportals NRW. Bauanträge können ab diesem Zeitpunkt ausschließlich über das Portal gestellt werden. Die Kommunikation erfolgt zunächst weiterhin auf gewohntem Weg. |
| 29.10.2025 | Letzter Tag mit vollständigem Zugriff auf die strukturierte Aktenablage der bisherigen Plattform ITeBAU. |
| 30.10.2025 – 31.12.2025 | Bauakten stehen voraussichtlich nur noch mit Leserechten zur Verfügung. Bitte laden Sie ab diesem Zeitpunkt keine Unterlagen mehr in der Plattform ITeBAU hoch! |
| 03.11.2025 - 07.11.2025 | Schließung der Unteren Bauaufsichtsbehörde, um die Umstellung und alle damit verbundenen Maßnahmen reibungslos durchführen zu können. Es findet keine reguläre Sachbearbeitung statt. |
| 10.11.2025 | Vorübergehende Umstellung der Kommunikation und Beteiligung zu Bauanträgen auf die Cloud-Lösung "Filr". Hilfestellungen zum Umgang mit der Plattform folgen auf dieser Seite. |
| 31.12.2025 | Endgültige Abschaltung der bisherigen Plattform ITeBAU. Kein Zugriff auf Bauakte mehr möglich. |
Die neue Lösung (Bauportal.NRW und Cloud-Lösung "Filr")
Warum erfolgt die Umstellung?
Grund für die Ablösung von ITeBAU ist die Einführung des neuen Standards XBau2 für digitale Baugenehmigungsverfahren. Dieser Standard macht die Nutzung der bisherigen Software unmöglich und erfordert eine neue Lösung.
Nach sorgfältiger Prüfung verschiedener Optionen und unter Berücksichtigung des zeitlichen Rahmens haben wir uns als Untere Bauaufsichtsbehörde für die Anbindung an das Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen entschieden. Die technische Umsetzung wurde bereits erfolgreich getestet.
Vorteile der Umstellung
✔ Anbindung an die einheitliche Lösung zur Einreichung digitaler Bauanträge für ganz Nordrhein-Westfalen
✔ Erfüllung aktueller Sicherheitsstandard in Bezug auf die Datenhaltung
✔ Kontinuierliche Weiterentwicklung des Bauportals durch das Land Nordrhein-Westfalen
✔ Effiziente Ressourcennutzung, da keine separate Software beschafft oder betrieben werden muss
Allgemeine Informationen zum Bauportal.NRW finden Sie hier.
Wie kann ich mich für das Bauportal.NRW registrieren?
Kann ihr Anliegen digital bei uns eingereicht werden, müssen Sie sich zunächst einmalig als Privatperson bei der BundID oder als Unternehmerin/ Unternehmer über das Unternehmenskonto (auf Basis von ELSTER) registrieren.
Bei der BundID gibt es mehrere Möglichkeiten der Registrierung. Die Registrierung mit “Benutzername & Passwort” ist hier einfach und ausreichend.
Bund ID - Registrierung Privatpersonen
Unternehmenskonto - Registrierung Unternehmerin/ Unternehmer
Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, ab dem 01.10.2025 den Antrag über das Bauportal.NRW zu stellen. Hier finden Sie einen direkten Link zu allen digitalen Anträgen.
Bei Schwierigkeiten mit der BundID, kontaktieren Sie bitte den Support. Folgen Sie diesem Link und begeben Sie sich an das Seitenende. Dort finden Sie über “Kontakt” eine Hotline oder ein Kontaktformular, welches Sie nutzen können. Da die Internetadresse (URL) bei jedem Aufruf des Kontaktformulars neu generiert wird, können wir Ihnen das Formular leider nicht direkt verlinken.
Welche Anträge können digital über das Bauportal.NRW gestellt werden?
Anträge können von Ihnen, bis auf wenige Ausnahmen, digital und papierlos bei uns eingereicht werden. Folgende Anträge können digital gestellt werden:
👉🏻 Baugenehmigungsverfahren für große Sonderbauten: Antrag (§ 65 BauO NRW 2018 (I/1))
👉🏻 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Antrag (§ 64 BauO NRW 2018 (I/2))
👉🏻 Antrag auf Genehmigung von Werbeanlagen (I/4)
👉🏻 Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung (I/5)
👉🏻 Antrag auf Genehmigung der Beseitigung von Anlagen (I/6)
👉🏻 Anzeige der vollständigen Beseitigung von Anlagen (I/6.1)
Hier gelangen Sie zur digitalen Antragstellung.
Welche Anträge können bisher nicht digital gestellt werden?
Die folgenden Anträge können bisher leider nicht digital, also nicht über das Bauportal.NRW, gestellt werden.
👉🏻 Abgeschlossenheitsbescheinigung
👉🏻 Antrag auf Abweichung (I/10)
Wir verlinken Ihnen hier unser Serviceportal, in welchem Sie die Anträge zur Einreichung finden.
Wie läuft die Antragstellung für Entwurfsverfassende und Bauherren ab?
1. Sie nehmen die Registrierung im Bauportal.NRW vor.
Registrieren Sie sich zuerst im Bauportal.NRW, indem Sie sich als Privatperson eine BundID erstellen oder als Unternehmerin/ Unternehmer ein Unternehmenskonto anlegen.
2. Sie stellen einen Antrag im Bauportal.NRW.
Die Anträge werden direkt über das Bauportal.NRW gestellt, an welches der Hochsauerlandkreis angeschlossen ist.
Sie gelangen hier zu den digitalen Anträgen. Zu jeder Antragsart können Sie über “Jetzt informieren” weitere wichtige Informationen erhalten. Auch wird Ihnen der Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens mit den einzelnen Schritten erklärt.
Über den Button “Jetzt Antrag stellen” auf den jeweiligen Informationsseiten gelangen Sie nach Eingabe des Bauortes bzw. der Postleitzahl des Bauortes zu der zuständigen Unteren Bauaufsicht (Hochsauerlandkreis) und können den digitalen Bauantrag nach der Anmeldung mit der BundID oder “Mein Unternehmenskonto” mit Hilfe der Antragsassistenten stellen. Die Antragsasstistenten umfassen einzelne Seiten mit Eingabemasken. Dort erfassen Sie die Informationen zum Bauantrag und laden anschließend die erforderlichen Dokumente hoch.
Hinweis: Die Antragstellung kann zu jedem Zeitpunkt zwischengespeichert und unterbrochen werden. Bitte beachten Sie außerdem weiterhin unsere Hinweise für die Dokumentenbezeichnung.
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung, dass Ihr Antrag im Bauportal.NRW erfolgreich erfasst wurde.
3. Sie erhalten eine Einladungs-E-Mail zur Cloud-Lösung “Filr”.
Für die Kommunikation und Beteiligung zu dem Baugenehmigungsverfahren werden Sie zu der Cloud-Lösung “Filr” eingeladen. Wenn Sie die Plattform erstmalig nutzen, erhalten Sie einen Einladungslink zur Selbstregistrierung per E-Mail.
💡 Selbstregistrierung in der Cloud-Lösung “Filr” - Handreichung
Sie haben keinen Einladungslink zur Selbstregistrierung erhalten? Wir helfen Ihnen in unseren "Häufigen Fragen zur Cloud-Lösung Filr" unten auf der Seite weiter!
Zur Unterstützung im Umgang mit der Plattform hinterlegen wir Ihnen hier eine Handreichung:
💡 Entwurfsverfassende / Bauherren in Baugenehmigungsverfahren - Handreichung “Filr”
In der Handreichung wird die Ordnerstruktur und Vorgehensweise innerhalb der Plattform erklärt.
Sollten Sie darüber hinaus inhaltliche oder technische Schwierigkeiten mit der Cloud-Lösung “Filr” haben, wenden Sie sich bitte an uns: bauaufsicht@hochsauerlandkreis.de
Wir kümmern uns um Ihr Anliegen und helfen Ihnen weiter!
Häufig gestellte Fragen zum “Filr” und die dazugehörigen Antworten finden Sie unten auf dieser Seite.
Wie erfolgt die Behördenbeteiligung zu Bauantragsverfahren?
Für die Kommunikation und Beteiligung zu den Baugenehmigungsverfahren werden Sie ab sofort zu der Cloud-Lösung “Filr” eingeladen. Wenn Sie die Plattform erstmalig nutzen, erhalten Sie einen Einladungslink zur Selbstregistrierung per E-Mail.
💡 Selbstregistrierung in der Cloud-Lösung “Filr” - Handreichung
Sie haben keinen Einladungslink zur Selbstregistrierung erhalten? Wir helfen Ihnen in unseren “Häufigen Fragen zur Cloud-Lösung Filr” unten auf der Seite weiter!
Zur Unterstützung im Umgang mit der Plattform hinterlegen wir Ihnen hier eine weitere Handreichung:
💡 Beteiligte - Handreichung “Filr”
In der Handreichung wird die Ordnerstruktur und Vorgehensweise innerhalb der Plattform erklärt.
Sollten Sie darüber hinaus inhaltliche oder technische Schwierigkeiten mit der Cloud-Lösung “Filr” haben, wenden Sie sich bitte an uns: bauaufsicht@hochsauerlandkreis.de
Wir kümmern uns um Ihr Anliegen und helfen Ihnen weiter!
Häufig gestellte Fragen zum “Filr” und die dazugehörigen Antworten finden Sie unten auf dieser Seite.
Datensicherung der digitalen Bauakten im bisherigen Portal ITeBAU
- Bitte sichern Sie Ihre Bauakten bis zum 31.12.2025 für Ihre Unterlagen, falls dies nicht bereits erfolgt ist.
- Nach dem 31.12.2025 ist kein Zugriff auf die Bauakten in ITeBAU mehr möglich.
Hinweise für Entwurfsverfassende
Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.10.2025 keine Vollmachten für die Anlage von Projekträumen mehr entgegengenommen werden. Die digitale Antragstellung kann ab diesem Zeitpunkt ausschließlich über das Bauportal.NRW erfolgen.
Häufig gestellte Fragen
Wie reiche ich vor dem 01.10.2025 Bauanträge beim Hochsauerlandkreis ein?
Die Einreichung von Bauanträge bis einschließlich 30.09.2025 erfolgt weiterhin auf dem bekannten Weg.
Warum können noch nicht alle Anträge digital über das Bauportal.NRW eingereicht werden?
Wie in dem Ablauf der Antragstellung ab dem 01.10.2025 beschrieben, erfolgt die Antragstellung über das Bauportal.NRW mithilfe des Antragsassistenten. Dieser ist durch das Land NRW noch nicht für alle Anträge erstellt.
Kann ich nach der Antragstellung Unterlagen über das Bauportal nachreichen?
Nein, dies ist nicht über das Bauportal möglich. Unterlagen können bis einschließlich Do, 29.10.2025 über die Plattform ITeBAU und ab Mo, 10.11.2025 über die Cloud-Lösung “Filr” nachgereicht werden. Hierfür erhalten Sie automatisch eine Einladung.
Häufige Fragen Cloud-Lösung "Filr"
Ich habe keine E-Mail für die Selbstregistrierung erhalten. Was kann ich tun?
Sollten Sie mit der ersten Einladung zur Mitarbeit in der Cloud-Lösung “Filr” keinen Link zur Selbstregistrierung erhalten haben, liegt das daran, dass Ihre E-Mail-Adresse bereits bei irgendeiner “Filr”-Lösung (Open text) registriert gewesen ist.
Wählen Sie in diesem Fall in der Anmeldemaske “Probleme beim Anmelden?” aus, um über die folgende Eingabemaske Ihr Passwort zur E-Mail-Adresse zurückzusetzen.
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail zum Passwort zurücksetzen. Folgen Sie dem Link in der E-Mail und vergeben Sie sich ein neues Passwort, um Zugang zum “Filr” zu erhalten.
Im "Filr" werden die Beteiligten zu einzelnen Ordnern für die Beteiligung an Bauantragsverfahren eingeladen. Ist es erforderlich, das jedem Beteiligungsordner einzeln gefolgt werden muss für E-Mail-Benachrichtigungen?
Ja, Sie müssen jedem Ordner einzeln folgen, um Benachrichtigungen zu neuen Dokumenten zu erhalten. Eine Automatisierung ist hier aktuell leider nicht einstellbar.
Können Unterlagen wie z.B. Anhörungen und eigene Bescheide zeitversetzt für die Untere Bauaufsichtsbehörde hochgeladen werden?
Ja, Sie können verschiedene Dokumente zeitversetzt im Ordner “Upload” hochladen. Die Sachbearbeitenden erhalten anschließend eine Benachrichtung dazu.
Wie kann ich die Bearbeitung der Beteiligung zu Bauantragsverfahren in Urlaubs- und Abwesenheitszeiten sicherstellen?
Die Beteiligung erfolgt über E-Mail-Adressen. Wir nutzen dazu die E-Mail-Adressen, mit denen wir auch bisher mit Ihnen in Kontakt getreten sind. Dabei handelt es sich meist um Funktionspostfächer, auf die mehrere Personen zugreifen können.
Sollten Sie über ein Einzelpostfach beteiligt worden und eine interne Weiterleitung für einen Vertretungsfall notwendig sein, sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen weiter.