Über die folgenden Möglichkeiten kann mit der Ausländerbehörde in Kontakt getreten werden:

Telefonisch:

Die Mitarbeiter der Ausländerbehörde sind zu den folgenden Zeiten telefonisch zu erreichen: 

 

Montag14:00 – 15:00 Uhr
Dienstag08:00 – 10:00 Uhr
Donnerstag08:00 – 10:00 Uhr
Freitag08:00 – 10:00 Uhr

 

Schriftlich: 

Per E-Mail ist die Ausländerbehörde wie folgt zu erreichen: 

Sachgebiet Asylangelegenheiten                  auslaenderbehoerde@hochsauerlandkreis.de

Sachgebiet Aufenthaltsrecht                         auslaenderbehoerde@hochsauerlandkreis.de

Sachgebiet Einbürgerung / Staatsangehörigkeit      einbuergerung@hochsauerlandkreis.de

 

Ein gewöhnlicher Brief ist an die folgende Anschrift zu adressieren: 

Hochsauerlandkreis 

-Ausländerbehörde-

Steinstraße 27

59872 Meschede

 

In der Nachricht (E-Mail oder Brief) sollten die folgenden Angaben enthalten sein:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Wohnort
  • Telefonnummer
  • eine möglichst genaue Beschreibung des Anliegens

 

Persönlich:

 

Es gibt keine freien Sprechzeiten bei der Ausländerbehörde. Persönliche Vorsprachen sind nur mit einem vorher vereinbarten Termin möglich. 

Ein Termin mit der Ausländerbehörde kann telefonisch oder schriftlich über die oben genannten Kontaktdaten vereinbart werden. 

 

Asylangelegenheiten

Aufenthaltserlaubnis

Beschäftigungserlaubnis

Besuchsaufenthalt

Duldung

Einbürgerung

EU-Freizügigkeit

Namensänderungen

Reiseausweise für Flüchtlinge, Ausländer oder Staatenlose

Reisen ausländischer Schüler

Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Asylangelegenheiten

Aufenthaltsrecht

Einbürgerung / Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

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