Asylangelegenheiten

Politisch verfolgten Ausländern wird in der Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich (Artikel 16a Abs. 1 Grundgesetz) ein Asylrecht gewährt.

Dieses gilt allein für Personen, die in ihrem Heimatland eine staatliche Verfolgung erlitten haben bzw. denen eine solche droht. Asylerhebliche Merkmale nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe und politische Überzeugung.

Darüber hinaus wird im Rahmen eines Asylantrages überprüft, ob die Voraussetzungen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, des subsidiären Schutzes oder eines Abschiebungsverbotes, z.B. aus gesundheitlichen Gründen vorliegen. 

In Nordrhein-Westfalen ist eine zentrale Stelle des Landes für die Entgegennahme von Asylanträgen bzw. Asylgesuchen, sowie die erste Unterbringung der Asylantragsteller zuständig. Die Kontaktdaten dieser Zentralstelle lauten:

Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Bochum

Gersteinring 50a

44791 Bochum

Tel.: (02931) 826600

Über den Asylantrag entscheidet im weiteren Verfahren ausschließlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Negative Entscheidungen können im Rahmen einer Klage durch das zuständige Verwaltungsgericht überprüft werden. 

Die Ausländerbehörde ist zuständig für die Regelung des Aufenthaltes der im Hochsauerlandkreis lebenden Asylbewerber. Diese erhalten für die Dauer des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung.

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Kontakt

Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872 Meschede

Öffnungszeiten
Tag
Montag:14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch:keine Sprechzeiten
Donnerstag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag:nur nach Vereinbarung