Straßenverkehrsbehörde des Hochsauerlandkreises
Als Straßenverkehrsbehörde ist der Hochsauerlandkreis für alle Verkehrsregelungen auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet verantwortlich, die keine eigene Straßenverkehrsbehörde haben.
Verkehrssicherheit
Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Die Straßenverkehrsbehörden bestimmen, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen oder zu entfernen sind.
mehr erfahrenBaustellenabsicherung
Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum beschränken oder verbieten.
mehr erfahrenBefreiung von der Gurtanlegepflicht
Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung können Personen befreit werden.
mehr erfahrenGefahrguttransporte - Verkehrssicherung
Für den Transport von gefährlichen Gütern außerhalb von Bundesautobahnen bedarf es einer Genehmigung.
mehr erfahrenGroßraum- und Schwertransporte
Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, dürfen bestimmte Abmessungen und Gewichte nicht überschreiten.
mehr erfahrenParkausweis für schwerbehinderte Menschen
Für schwerbehinderte Menschen kann eine Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen erteilt werden.
mehr erfahrenPlanwagenfahrten
Planwagenfahrten erfreuen sich großer Beliebtheit. Damit dies für Gäste und Veranstalter so bleibt, sind einige Regeln zu beachten.
mehr erfahrenVeranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis.
mehr erfahrenJagd
Bei Jagden kann es zu einem erhöhten Wildwechsel im Bereich öffentlicher Straßen kommen. Um Verkehrsteilnehmer frühzeitig auf diese mögliche Gefahr aufmerksam zu machen, können Organisatoren von Jagden beim Kreis eine temporäre Beschilderung beantragen.
mehr erfahrenPersonen- und Güterverkehr
EU-Fahrerbescheinigung und Gemeinschaftslizenz
Mit Gemeinschaftslizenzen eingesetztes Fahrpersonal, das nicht einem Mitgliedsstaat der EU angehört, benötigt eine Fahrerbescheinigung.
mehr erfahrenGüterkraftverkehrserlaubnis und Gemeinschaftslizenz
Für den grenzüberschreitenden gewerblichen Gütertransport im Gebiet der EU mit Fahrzeugen von mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht wird eine Gemeinschaftslizenz benötigt.
mehr erfahrenMietwagengenehmigung
Verkehr mit Mietwagen ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen.
mehr erfahrenTaxengenehmigung
Verkehr mit Taxen ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen zu einem vom Fahrgastbestimmten Ziel.
mehr erfahrenAusnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht verkehren.
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