Straßenverkehrsbehörde des Hochsauerlandkreises

Als Straßenverkehrsbehörde ist der Hochsauerlandkreis für alle Verkehrsregelungen auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet verantwortlich, die keine eigene Straßenverkehrsbehörde haben.  

Verkehrssicherheit

Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Die Straßenverkehrsbehörden bestimmen, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen oder zu entfernen sind.

mehr erfahren

Baustellenabsicherung

Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum beschränken oder verbieten.

mehr erfahren

Befreiung von der Gurtanlegepflicht

Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung können Personen befreit werden.

mehr erfahren

Gefahrguttransporte - Verkehrssicherung

Für den Transport von gefährlichen Gütern außerhalb von Bundesautobahnen bedarf es einer Genehmigung.

mehr erfahren

Großraum- und Schwertransporte

Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, dürfen bestimmte Abmessungen und Gewichte nicht überschreiten.

mehr erfahren

Parkausweis für schwerbehinderte Menschen

Für schwerbehinderte Menschen kann eine Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen erteilt werden.

mehr erfahren

Planwagenfahrten

Planwagenfahrten erfreuen sich großer Beliebtheit. Damit dies für Gäste und Veranstalter so bleibt, sind einige Regeln zu beachten.

mehr erfahren

Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis.

mehr erfahren

Jagd

Bei Jagden kann es zu einem erhöhten Wildwechsel im Bereich öffentlicher Straßen kommen. Um Verkehrsteilnehmer frühzeitig auf diese mögliche Gefahr aufmerksam zu machen, können Organisatoren von Jagden beim Kreis eine temporäre Beschilderung beantragen.

mehr erfahren

Personen- und Güterverkehr

EU-Fahrerbescheinigung und Gemeinschaftslizenz

Mit Gemeinschaftslizenzen eingesetztes Fahrpersonal, das nicht einem Mitgliedsstaat der EU angehört, benötigt eine Fahrerbescheinigung.

mehr erfahren

Güterkraftverkehrserlaubnis und Gemeinschaftslizenz

Für den grenzüberschreitenden gewerblichen Gütertransport im Gebiet der EU mit Fahrzeugen von mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht wird eine Gemeinschaftslizenz benötigt.

mehr erfahren

Mietwagengenehmigung

Verkehr mit Mietwagen ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen.

mehr erfahren

Taxengenehmigung

Verkehr mit Taxen ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen zu einem vom Fahrgastbestimmten Ziel.

mehr erfahren

Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw

An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht verkehren.

mehr erfahren

Was Sie noch interessieren könnte