- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
Einbürgerung / Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Telefon
- 0291942982
- einbuergerung@hochsauerlandkreis.de
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Im Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wird geprüft, ob der Antragsteller diese Staatsangehörigkeit tatsächlich besitzt. Es wird ermittelt, wann und wodurch der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben könnte und ob er die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zwischenzeitlich evtl. verloren hat.
Grundsätzlich reicht als Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit ein Reisepass, Personalausweis oder die Eintragung der deutschen Staatsangehörigkeit im Melderegister aus. Sollten im Einzelfall berechtigte Zweifel am Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit vorhanden sein, kann in begründeten Einzelfällen ein sog. Staatsangehörigkeitsausweis beantragt werden. Hierfür muss dann das Bestehen eines sog. berechtigten Interesses nachgewiesen werden.
Kann in diesem Verfahren die deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt werden, wird als Nachweis ein solcher Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Auf Antrag kann auch festgestellt werden, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besteht. In diesem Fall wird eine sog. Negativbescheinigung ausgestellt
Zuständig für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises oder einer Negativbescheinigung ist die Staatsangehörigkeitsbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen dauernden Wohnsitz hat.
Für Antragsteller, welche ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, ist das Bundesverwaltungsamt in Köln für diese Entscheidungen zuständig. Der entsprechende Antrag ist dann über die jeweilige deutsche Auslandsvertretung dort einzureichen. Es ist in diesem Fall ausschließlich der entsprechende Antragsvordruck des Bundesverwaltungsamtes zu verwenden.
Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises: 51 €
Ausstellung einer Negativbescheinigung: 51 €
Bearbeitungsgebühr für die Ablehnung eines solchen Antrags: 25 – 51 €
§ 30 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Kontakt
Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872
Meschede