- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
Asylangelegenheiten
Ausländer öffnungszeiten
Montag
14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch
keine Sprechzeiten
Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag
nur nach Vereinbarung
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Telefon
- 0291942980
- auslaenderbehoerde@hochsauerlandkreis.de
Aufenthaltsrecht
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Telefon
- 0291942981
- auslaenderbehoerde@hochsauerlandkreis.de
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
David
Skwara
Sachbearbeiter Verwaltung
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Telefon
- 0291-942511
- Fax
- 0291-9426187
- David.Skwara@hochsauerlandkreis.de
Anna-Karina
Käfer
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Telefon
- 0291-941383
- Anna-Karina.Kaefer@hochsauerlandkreis.de
Veronika
Yalcin
Sachbearbeiterin Verwaltung
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Telefon
- 0291-941316
- Veronika.Yalcin@hochsauerlandkreis.de
Daniel
Soares_Pinheiro
Sachbearbeiter Verwaltung
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Telefon
- 0291-942428
- Daniel.Soares_Pinheiro@hochsauerlandkreis.de
Kristin
Feldmann
Sachbearbeiterin Verwaltung
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Telefon
- 0291-942513
- Kristin.Feldmann@hochsauerlandkreis.de
Olga
Arday
Sachbearbeiterin Verwaltung
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Telefon
- 0291-941317
- Olga.Arday@hochsauerlandkreis.de
Ann-Kathrin
Döbber
Sachbearbeiterin Verwaltung
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Telefon
- 0291-941322
- Ann-Kathrin.Doebber@hochsauerlandkreis.de
Julia
Bauer
Sachbearbeiterin Verwaltung
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Telefon
- 0291-941350
- Julia.Bauer@hochsauerlandkreis.de
Julian
Gerlach
Sachbearbeiter Verwaltung
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Telefon
- 0291-941373
- Julian.Gerlach@hochsauerlandkreis.de
Sarah
Schmucker
Sachgebietsleiterin
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Telefon
- 0291-941390
- Sarah.Schmucker@hochsauerlandkreis.de
Markus
Irmscher
Sachbearbeiter Verwaltung
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Telefon
- 0291-941582
- Markus.Irmscher@hochsauerlandkreis.de
Jannis
Bachen
Sachbearbeiter Verwaltung
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Telefon
- 0291-941334
- Fax
- 0291-9426345
- Jannis.Bachen@hochsauerlandkreis.de
Nina
Kunz-Koettnitz
Sachbearbeiterin Verwaltung
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Telefon
- 0291-941379
- Fax
- 0291-9426166
- Nina.Kunz-Koettnitz@hochsauerlandkreis.de
Nicole
Dolibog
Sachbearbeiterin Verwaltung
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Telefon
- 0291-941372
- Nicole.Dolibog@hochsauerlandkreis.de
Sabine
Kipke
Sachbearbeiterin Verwaltung
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Telefon
- 0291-941348
- Fax
- 0291-9426176
- Sabine.Kipke@hochsauerlandkreis.de
Marie
Molitor
Sachbearbeiterin Verwaltung
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Telefon
- 0291-941332
- Marie.Molitor@hochsauerlandkreis.de
Dorothee
Heppe
stv. Sachgebietsleiterin
keine Angabe
- Anschrift
- 001 Steinstraße 27 59872 Meschede
- Telefon
- 0291-941369
- Fax
- 0291-9426180
- Dorothee.Heppe@hochsauerlandkreis.de
Beschäftigungserlaubnis
Nicht-EU-Staatsangehörige dürfen in Deutschland nur arbeiten, wenn der Aufenthaltstitel es erlaubt. Unternehmen dürfen sie nur dann beschäftigen, wenn sie über einen solchen Aufenthaltstitel verfügen. Die Beschäftigungserlaubnis wird ebenso wie eventuelle Einschränkungen im Aufenthaltstitel vermerkt.
Unter welchen Voraussetzungen Nicht-EU-Staatsangehörigen eine Beschäftigungserlaubnis zu erteilen ist, richtet sich im Wesentlichen nach §§ 18 bis 21 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie der Beschäftigungsverordnung (BeschV).
Anerkannte Geflüchtete, die eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, dürfen jede Beschäftigung annehmen. Eine gesonderte Erlaubnis durch die Ausländerbehörde ist ebenso wenig erforderlich wie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Für Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung (Ausländer, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist) und Personen mit Duldung (Ausländer, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber nicht abgeschoben werden können), gilt:
Eine Beschäftigung ist nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde zulässig. Die Erlaubnis kann frühestens nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland und in der Regel nur mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt werden. Dabei findet grundsätzlich die Prüfung der Beschäftigungsbedingungen und eine sog. Vorrangprüfung statt.
Eine betriebliche Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf oder ein Praktikum ist mit Erlaubnis der Ausländerbehörde möglich. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich.
Im Falle eines Wechsels des Arbeitgebers ist die bestehende Beschäftigungserlaubnis zu prüfen. Sofern diese allgemein ausgestellt ist, kann der Wechsel problemlos erfolgen. Sofern die Beschäftigungserlaubnis auf ein bestimmtes Unternehmen beschränkt ist, ist rechtzeitig vor dem Wechsel die Ausländerbehörde zu kontaktieren.
Eine Beschäftigungserlaubnis eines anderen Staates, auch eines EU-Staates, berechtigt nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland.
Sofern die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit für die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis erforderlich ist, hat der potentielle Arbeitgeber das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ auszufüllen und bei der Ausländerbehörde einzureichen. Dieses Formular finden Sie unten auf dieser Seite zum Download.
-
zur Vorlage im Verfahren der Zulassung ausländischer Arbeitnehmer/innen zum deutschen Arbeitsmarkt
Kontakt
Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872
Meschede
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr |
| Mittwoch: | keine Sprechzeiten |
| Donnerstag: | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Freitag: | nur nach Vereinbarung |