Reiseausweise für Flüchtlinge, Ausländer oder Staatenlose

Reiseausweise für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose sind Passersatzdokumente, die Personen ohne gültigen Nationalpass als Nachweis über ihre (vorgetragene) Identität dienen und zudem Reisen in das Ausland ermöglichen. 

Im Regelfall werden Reiseausweise gemeinsam mit der Aufenthaltserlaubnis beantragt und haben dieselbe Gültigkeitsdauer wie die parallel hierzu erteilte Aufenthaltserlaubnis. Die Reiseausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. 

 

Reiseausweis für Flüchtlinge: 

 

Sofern einem Ausländer in seinem Asylverfahren die Eigenschaft als Asylberechtigter oder politischer Flüchtling zuerkannt wird, so hat er ohne weitere Bedingungen einen Anspruch auf die Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge. 

Dieser Reiseausweis für Flüchtlinge, umgangssprachlich auch „blauer Reisepass“ oder „Konventionspass“ genannt, findet seine Grundlage in der Genfer Flüchtlingskonvention. 

 

Reiseausweis für Staatenlose:

 

Sofern bei einem Ausländer durch die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt wurde, dass dieser keine Staatsangehörigkeit besitzt, so hat er Anspruch auf die Ausstellung eines Reiseausweises für Staatenlose. 

Dieser Reiseausweis für Staatenlose findet seine Grundlage in dem internationalen Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen

 

Reiseausweis für Ausländer:

 

Sofern durch einen Ausländer in ausreichender Form nachgewiesen wurde, dass er keinen Nationalpass seines Heimatlandes besitzt und ihm die Beschaffung eines solchen auch nicht in zumutbarer Weise möglich ist, so kann im Rahmen einer Einzelfallentscheidung ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden.

Dieser Reiseausweis für Ausländer, umgangssprachlich auch „grauer Reisepass“ genannt, findet seine Grundlage im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und der Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

 

Ausstellung Reiseausweis für Flüchtlinge oder Staatenlose bis zum 24. Lebensjahr: 38 €

Ausstellung Reiseausweis für Flüchtlinge oder Staatenlose ab dem 25. Lebensjahr: 70 €

Ausstellung Reiseausweis für Ausländer bis zum 24. Lebensjahr: 97 €

Ausstellung Reiseausweis für Ausländer ab dem 25. Lebensjahr: 100 €

Ausländer

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Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872 Meschede

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