Aufenthaltserlaubnis

Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel für Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern (sog. Drittstaatenangehörige), welcher stets mit einer befristeten Gültigkeit gewährt wird.

Die Aufenthaltserlaubnis wird immer für einen bestimmten Zweck ausgestellt. Im Wesentlichen werden die folgenden Aufenthaltszwecke unterschieden:

  • humanitäre Gründe (z.B. bei positiver Entscheidung im Asylverfahren)
  • familiäre Gründe (z.B. Familiennachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen oder zu einem in Deutschland lebenden Ausländer mit einem Aufenthaltstitel)
  • Erwerbstätigkeit (z.B. abhängige Beschäftigung oder selbständige Erwerbstätigkeit)
  • Aus- und Weiterbildung (z.B. Ausbildung, Studium, Sprachkurs) 

Die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis ist möglichst schriftlich bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. 

Die Aufenthaltserlaubnis wird als sog. elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Dabei handelt es sich um einen Ausweis im Scheckkarten-Format. Für die Ausstellung eines eAT ist eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich. Hierfür ist stets zuvor ein entsprechender Termin zu vereinbaren.

Erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis: 100 €

Verlängerung Gültigkeitsdauer einer Aufenthaltserlaubnis: 93 €

Ausländer, Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltstitel

Kontakt

Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872 Meschede