Visum

Bei einem Visum, in der Fachsprache auch Sichtvermerk genannt, handelt es sich um einen Aufenthaltstitel, welcher die Einreise in das Bundesgebiet und einen dortigen (kurzfristigen) Aufenthalt erlaubt. Es wird in den Reisepass eingetragen und legt den Zweck und die Dauer des Aufenthalts fest. Das Visum wird im Regelfall vor der Einreise durch die deutschen Auslandsvertretungen erteilt. 

Sofern Drittstaatsangehörige in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, benötigen sie grundsätzlich ein im Vorfeld ausgestelltes Visum. Davon ausgenommen sind Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der EU, sowie die Staatsangehörige von einigen weiteren Staaten, für welche die EU die Visumpflicht für Kurzaufenthalte aufgehoben hat.

Ein Visum kann in zwei unterschiedlichen Formen erteilt werden. Für einen kurzfristigen Besuchsaufenthalt wird im Regelfall ein sog. Schengen-Visum mit einer Gültigkeit von maximal 90 Tagen erteilt. Dieses ist nicht nur im Bundesgebiet, sondern auch in weiteren europäischen Staaten, welche des sog. Schengener Abkommen anwenden, gültig. 

Rechtzeitig zum Ablauf der Gültigkeit des von der Auslandsvertretung erteilten Visums zu einem Besuchsaufenthalt hat der Ausländer das Bundesgebiet wieder zu verlassen. Die Verlängerung der Gültigkeit eines solchen Visums ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Hierfür ist ein ausreichend begründeter Antrag bei der Ausländerbehörde zu stellen. 

Für längerfristige Aufenthaltszwecke, wie z.B. Erwerbstätigkeit, Studium, Familiennachzug wird ein sog. nationales Visum erteilt. Dieses ist oft mit einer längerfristigen Gültigkeit, wie z.B. 12 Monate versehen. Das nationale Visum ist nur im Bundesgebiet gültig. Im Anschluss an das nationale Visum wird in den meisten Fällen durch die Ausländerbehörde ein regulärer Aufenthaltstitel erteilt. 

Sofern die Einreise in das Bundesgebiet zum Zweck der Ausübung einer Erwerbstätigkeit erfolgen soll, ist nicht nur die deutsche Auslandsvertretung, sondern auch die Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung (ZFE) zuständig. 

Während eines Aufenthaltes mit einem Visum zu Besuchszwecken ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit generell ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Staatsangehörige, welche sich für einen Besuchsaufenthalt visumsfrei im Bundesgebiet aufhalten dürfen. 

 

Erteilung eines Schengen-Visums an Erwachsene (ab 13 Jahre): 90 €

Erteilung eines Schengen-Visums an Kinder (6 - 12 Jahre): 45 €

Erteilung eines nationalen Visums: 75 €

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Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
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