FAQ
Allgemeine Fragen
Gibt es freie Sprechzeiten bei der Ausländerbehörde?
Nein. Persönliche Vorsprachen bei der Ausländerbehörde sind nur mit einem vorher vereinbarten Termin möglich.
Wie kann ich einen Termin mit der Ausländerbehörde vereinbaren?
Prüfen Sie bitte zunächst, ob Ihre Angelegenheit bereits mit Hilfe dieser FAQs beantwortet werden kann.
Sollte dieses nicht der Fall sein, senden Sie bitte eine E-Mail an die E-Mail-Adresse:
auslaenderbehoerde@hochsauerlandkreis.de
Alternativ können Sie auch einen Brief schreiben und zwar an die Anschrift:
Hochsauerlandkreis
-Ausländerbehörde-
Steinstraße 27
59872 Meschede
In Ihrer Nachricht (E-Mail oder Brief) sollten die folgenden Angaben enthalten sein:
- Ihr Name
- Ihr Geburtsdatum
- Ihr Wohnort
- Ihre Telefonnummer
- eine möglichst genaue Beschreibung Ihres Anliegens
Ich habe einen Termin bei der Ausländerbehörde. Wie finde ich dort meinen Sachbearbeiter?
Die Ausländerbehörde befindet sich im Kreishaus Meschede. Die Anschrift des Kreishauses lautet: Steinstraße 27, 59872 Meschede.
Bitte finden Sie sich pünktlich zu dem vereinbarten Termin im Wartebereich der Ausländerbehörde ein. Der Wartebereich befindet sich im Eingangsbereich des Kreishauses auf der linken Seite. Bitte achten Sie auf die entsprechende Beschilderung.
Ihr zuständiger Sachbearbeiter holt Sie zu der vereinbarten Uhrzeit persönlich im Wartebereich ab. Sie brauchen sich nicht bei der Info anmelden, sondern können direkt im Wartebereich Platz nehmen.
Wie kann ich die Ausländerbehörde telefonisch erreichen?
Prüfen Sie bitte zunächst, ob Ihre Angelegenheit bereits mit Hilfe dieser FAQs beantwortet werden kann.
Sollte dieses nicht der Fall sein, sind die Mitarbeiter der Ausländerbehörde zu den folgenden Zeiten telefonisch zu erreichen:
| Montag | 14:00 Uhr - 15:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 08:00 Uhr - 10:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 Uhr - 10:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr - 10:00 Uhr |
Sofern Ihnen die direkte Durchwahl des für Sie zuständigen Mitarbeiters nicht bekannt ist, erreichen Sie die Ausländerbehörde zu den o.g. Zeiten unter den folgenden Telefonnummern:
| Sachgebiet 1 (Asylangelegenheiten) | 0291 / 94 – 2980 |
|---|---|
| Sachgebiet 2 (Aufenthaltsrecht / EU-Bürger) | 0291 / 94 – 2981 |
| Sachgebiet 3 (Einbürgerungen / Staatsangehörigkeitsrecht) | 0291 / 94 – 2982 |
Was kann ich tun, wenn ich die Ausländerbehörde auch in den Sprechzeiten telefonisch nicht erreichen kann?
Aufgrund einer hohen Anzahl an Anrufen sind die Mitarbeiter der Ausländerbehörde auch zu den Sprechzeiten nicht immer direkt telefonisch zu erreichen.
Sollte dieses der Fall sein, senden Sie bitte eine E-Mail an die E-Mail-Adresse:
auslaenderbehoerde@hochsauerlandkreis.de
Alternativ können Sie auch einen Brief schreiben und zwar an die Anschrift:
Hochsauerlandkreis
-Ausländerbehörde-
Steinstraße 27
59872 Meschede
In Ihrer Nachricht (E-Mail oder Brief) sollten die folgenden Angaben enthalten sein:
- Ihr Name
- Ihr Geburtsdatum
- Ihr Wohnort
- Ihre Telefonnummer
- eine möglichst genaue Beschreibung Ihres Anliegens
Wie kann ich meinen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) abholen?
Etwa vier Wochen nach Ihrer persönlichen Vorsprache in der Ausländerbehörde zur Aufnahme der Daten liegt Ihr eAT hier zur Abholung bereit.
Zur Abholung des eAT vereinbaren Sie bitte einen Termin. Die zuständigen Sachbearbeiterinnen erreichen Sie wie folgt:
Frau Klotz
Telefon: 0291 / 94 – 1357
E-Mail: hanne.klotz@hochsauerlandkreis.de
Frau Kyewski
Telefon: 0291 / 94 – 1388
E-Mail: katja.kyewski@hochsauerlandkreis.de
Bei einer telefonischen Kontaktaufnahme beachten Sie bitte, dass die Ausländerbehörde nur zu den folgenden Zeiten telefonisch zu erreichen ist:
| Montag | 14:00 Uhr - 15:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 08:00 Uhr - 10:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 Uhr - 10:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr - 10:00 Uhr |
Asylangelegenheiten
Meine Aufenthaltsgestattung oder Duldung läuft bald ab. Was kann ich tun?
Bitte reichen Sie Ihre Aufenthaltsgestattung oder Duldung per Post bei der Ausländerbehörde (Steinstraße 27, 59872 Meschede) ein. Alternativ können Sie diese auch in den Briefkasten am Haupteingang des Kreishauses legen. Nach erfolgter Verlängerung übersenden wir Ihnen die Aufenthaltsgestattung oder Duldung per Post wieder zurück.
Ich besitze eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung und möchte eine Arbeit aufnehmen oder den Arbeitgeber wechseln. Was muss ich tun?
Bitte übersenden Sie die vollständig ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (EzB) per E-Mail an auslaenderbehoerde@hochsauerlandkreis.de. Die EzB finden Sie hier. Die EzB ist von Ihrem Arbeitgeber auszufüllen. Nach erfolgter Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie umgehend eine schriftliche Rückmeldung per Post.
Ich habe einen Asylantrag gestellt, der vom BAMF positiv entschieden wurde. Was muss ich tun?
Sollte Ihnen die Asylberechtigung, die Flüchtlingseigenschaft oder der subsidiäre Schutz zuerkannt worden sein, müssen Sie nichts weiter tun. Die Ausländerbehörde meldet sich bei Ihnen sobald die Vorbereitungen abgeschlossen sind und lädt Sie zur Datenaufnahme für den Aufenthaltstitel ein.
Sollte bei Ihnen ein Abschiebungsverbot festgestellt worden sein, müssen Sie einen Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis stellen. Bitte senden Sie einen formlosen Antrag per Post an die Ausländerbehörde (Steinstraße 27, 59872 Meschede). Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Einladung zur Datenaufnahme für den Aufenthaltstitel.
Aufenthaltsrecht
Mein Aufenthaltstitel läuft bald ab. Was muss ich tun?
Sie erhalten die Antragsunterlagen automatisch ca. 4 - 6 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis per Post.
Sofern Sie die Unterlagen kurz vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis noch nicht erhalten haben sollten, melden Sie sich bitte per Mail unter auslaenderbehoerde@hochsauerlandkreis.de.
Meine Fiktionsbescheinigung läuft bald ab. Was kann ich tun?
Bitte reichen Sie Ihre Originalbescheinigung per Post bei der Ausländerbehörde ein (Hochsauerlandkreis, Steinstraße 27, 59872 Meschede). Nach erfolgter Verlängerung wird Ihre Fiktionsbescheinigung Ihnen ebenfalls per Post wieder zurückgeschickt.
Ich habe einen neuen Reisepass und möchte meinen Aufenthaltstitel übertragen lassen.
Bitte übersenden Sie vorab eine Kopie Ihres neuen Reisepasses per Post (Hochsauerlandkreis, Steinstraße 27, 59872 Meschede) oder per Mail an auslaenderbehoerde@hochsauerlandkreis.de. Sie erhalten dann einen Termin zur Vorsprache bei der Ausländerbehörde zwecks Aufnahme Ihrer biometrischen Daten und Bestellung des neuen elektronischen Aufenthaltstitels.
Kann ich mit einer Fiktionsbescheinigung reisen?
Mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG kann von deutscher Seite aus eine Aus- und Wiedereinreise erfolgen. Ob eine Einreise in andere Staaten möglich ist, müssen Sie vorab mit dem jeweiligen Zielstaat abklären.
Eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 AufenthG berechtigt dagegen nicht zur Wiedereinreise nach Deutschland.
Darf ich reisen, wenn mein alter Reisepass abgelaufen ist und ich meine gültigen Aufenthaltstitel (befristet/unbefristet) noch nicht auf den neuen Reisepass übertragen bekommen habe?
Sofern die Gültigkeit Ihres alten Reisepasses abgelaufen ist und Ihr gültiger Aufenthaltstitel (befristet/unbefristet) noch nicht auf Ihren neuen Reisepass übertragen werden konnte oder Sie Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel noch nicht erhalten haben, ist das Reisen für Sie dennoch in der Regel möglich. In diesem Fall reicht es aus, wenn Sie Ihren noch gültigen elektronischen Aufenthaltstitel sowie Ihren alten und neuen Reisepass mitführen. Die meisten Staaten akzeptieren diese Vorgehensweise, allerdings ist eine vorherige Abklärung mit dem jeweiligen Zielstaat empfehlenswert.
Ich habe meinen elektronischen Aufenthaltstitel verloren oder er ist gestohlen worden. Was muss ich tun?
Bitte teilen Sie uns den Verlust schriftlich per Post (Hochsauerlandkreis, Steinstraße 27, 59872 Meschede) oder per E-Mail (auslaenderbehoerde@hochsauerlandkreis.de) mit. Sie erhalten dann einen Termin zur Vorsprache zwecks Aufnahme Ihrer biometrischen Daten und Bestellung des neuen elektronischen Aufenthaltstitels.
Meine Familienangehörigen leben im Ausland und möchten nun im Rahmen des Familiennachzuges zu mir nach Deutschland kommen. Was ist zu tun?
Die Einreise nach Deutschland zu einem längerfristigen Aufenthalt muss grundsätzlich mit einem Visum erfolgen. Dieses muss von Ihren Familienangehörigen bei einer Deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/visa-navigator-2315198
Die genauen Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen sind vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Diese werden Ihren Familienangehörigen dann von der Deutschen Auslandsvertretung mitgeteilt.
Ich möchte eine Person, die für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigt, zu Besuch einladen. Was kann ich tun?
Sie können als Einlader eine Verpflichtungserklärung abgeben, damit Ihr Gast ein Visum bei der Deutschen Botschaft in seinem Herkunftsland beantragen kann. Um eine Verpflichtungserklärung abgeben zu können, müssen zur Prüfung folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Ihre Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Nennung der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen (formlos)
- Ihr Personalausweis, Pass oder Ihre Aufenthaltserlaubnis
Zudem wird von Ihrem Gast noch eine Kopie des Reisepasses benötigt, aus der folgende Informationen hervorgehen müssen:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum und -ort
- Staatsangehörigkeit
- Anschrift im Heimatland
Zur weiteren Klärung und zur Absprache eines Termins setzen Sie sich bitte mit den folgenden Sachbearbeiterinnen in Verbindung:
Frau Klotz
Telefon: 0291 / 94 – 1357
E-Mail: hanne.klotz@hochsauerlandkreis.de
Frau Kyewski
Telefon: 0291 / 94 – 1388
E-Mail: katja.kyewski@hochsauerlandkreis.de
Bei einer telefonischen Kontaktaufnahme beachten Sie bitte, dass die Ausländerbehörde nur zu den folgenden Zeiten telefonisch zu erreichen ist:
| Montag | 14:00 Uhr - 15:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 08:00 Uhr - 10:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 Uhr - 10:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr - 10:00 Uhr |
Ich möchte eine Verpflichtungserklärung für ein Visum zum Zweck der Aufnahme eines Studiums, eines Sprachkurses, zur Eheschließung oder anderer Visa-Formen abgeben. Was kann ich tun?
Zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist grundsätzlich eine Offenlegung der Einkommensverhältnisse notwendig. Bitte übersenden Sie daher vorab folgende Unterlagen…
- Ihre Einkommensnachweise der letzten drei Monate
- Nennung der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen (formlos)
- Passkopien von Ihnen und der Person, die das Visum beantragen möchte
- Bescheinigung über das beabsichtigte Studium, den Sprachkurs oder ähnliches
…per E-Mail an den nachfolgenden Sachbearbeiter:
Herr Freise
E-Mail: julian.freise@hochsauerlandkreis.de
Telefon: 0291 / 94 – 1338
Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie per E-Mail Informationen über den weiteren Ablauf.
Einbürgerung
Wie und wo stelle ich einen Antrag auf Einbürgerung?
Ein Antrag auf Einbürgerung ist persönlich bei der Einbürgerungsbehörde zu stellen.
Ein persönliches Vorsprechen bei der Einbürgerungsbehörde ist in allen Fällen nur mit Termin möglich.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin nach Erhalt der Antragsunterlagen per E-Mail unter: einbuergerung@hochsauerlandkreis.de
Wo finde ich den Antrag auf Einbürgerung?
Bitte rufen Sie uns für ein Beratungsgespräch an. Der Antrag kann Ihnen dann bei Interesse postalisch zugschickt werden.
Telefonische Sprechzeiten der Einbürgerungsbehörde:
| Montag | 14:00 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 – 10:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 – 10:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 – 10:00 Uhr |
Der Antrag kann auch unter Serviceportal à Antrag auf Einbürgerung heruntergeladen werden.
Welche Voraussetzungen benötige ich für eine Einbürgerung?
Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind in § 10 Abs. 1 StAG aufgeführt.
Dazu gehören unter anderem:
- fünfjähriger rechtmäßiger ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit (gültiger Nationalpass und Geburtsurkunde)
- Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Bezug von SGB II/XII-Leistungen
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B1-Niveau)
- das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
- Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
- Straffreiheit
Bei Fragen hierzu rufen Sie uns gerne an!
Telefonische Sprechzeiten der Einbürgerungsbehörde:
| Montag | 14:00 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 – 10:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 – 10:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 – 10:00 Uhr |