Bei der Einbürgerungsbehörde des Hochsauerlandkreises in Meschede können Sie sich über die Voraussetzungen einer Einbürgerung informieren und einen Einbürgerungsantrag stellen.
Hier sind wir zuhause!
Einbürgerungen im Hochsauerlandkreis
Sie leben schon längere Zeit in Deutschland, oder sind als Kind ausländischer Eltern schon hier geboren? Sie fühlen sich in Deutschland zu Hause, wohnen im Hochsauerlandkreis, sind ein Teil unserer Gesellschaft - aber Sie haben noch keinen deutschen Pass? Bei der Einbürgerungsbehörde des Hochsauerlandkreises in Meschede können Sie sich über die Voraussetzungen einer Einbürgerung informieren und einen Einbürgerungsantrag stellen (Die Stadt Arnsberg hat eine eigene Einbürgerungsbehörde).
Ab dem 16. Geburtstag können Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Jungendliche und Kinder beantragen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung. Das sind in der Regel die Eltern.
Grundsätzlich kostet die Einbürgerung pro Person 255 Euro. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen.
Wer eingebürgert werden möchte, muss in der Regel seit mindestens acht Jahren seinen rechtmäßigen ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland haben. Verkürzte Aufenthaltszeiten gelten zum Beispiel für Ausländer mit einem deutschen Ehegatten (drei Jahre) und Asylberechtigte.
Weitere Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind grundsätzlich
- Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
- ausreichende Deutschkenntnisse
- Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
- das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und
- der Verlust bzw. die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (gilt nicht z.B. für EU-Angehörige und Asylberechtigte).
Bei der Einbürgerungsbehörde des Hochsauerlandkreises in Meschede können Sie sich über die Voraussetzungen einer Einbürgerung informieren und einen Einbürgerungsantrag stellen.
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Einbürgerungen im Hochsauerlandkreis
Sie leben schon längere Zeit in Deutschland, oder sind als Kind ausländischer Eltern schon hier geboren? Sie fühlen sich in Deutschland zu Hause, wohnen im Hochsauerlandkreis, sind ein Teil unserer Gesellschaft - aber Sie haben noch keinen deutschen Pass? Bei der Einbürgerungsbehörde des Hochsauerlandkreises in Meschede können Sie sich über die Voraussetzungen einer Einbürgerung informieren und einen Einbürgerungsantrag stellen (Die Stadt Arnsberg hat eine eigene Einbürgerungsbehörde).
Ab dem 16. Geburtstag können Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Jungendliche und Kinder beantragen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung. Das sind in der Regel die Eltern.
Grundsätzlich kostet die Einbürgerung pro Person 255 Euro. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen.
Wer eingebürgert werden möchte, muss in der Regel seit mindestens acht Jahren seinen rechtmäßigen ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland haben. Verkürzte Aufenthaltszeiten gelten zum Beispiel für Ausländer mit einem deutschen Ehegatten (drei Jahre) und Asylberechtigte.
Weitere Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind grundsätzlich
- Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
- ausreichende Deutschkenntnisse
- Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
- das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und
- der Verlust bzw. die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (gilt nicht z.B. für EU-Angehörige und Asylberechtigte).
Bei der Einbürgerungsbehörde des Hochsauerlandkreises in Meschede können Sie sich über die Voraussetzungen einer Einbürgerung informieren und einen Einbürgerungsantrag stellen.
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Einbürgerungen im Hochsauerlandkreis
Sie leben schon längere Zeit in Deutschland, oder sind als Kind ausländischer Eltern schon hier geboren? Sie fühlen sich in Deutschland zu Hause, wohnen im Hochsauerlandkreis, sind ein Teil unserer Gesellschaft - aber Sie haben noch keinen deutschen Pass? Bei der Einbürgerungsbehörde des Hochsauerlandkreises in Meschede können Sie sich über die Voraussetzungen einer Einbürgerung informieren und einen Einbürgerungsantrag stellen (Die Stadt Arnsberg hat eine eigene Einbürgerungsbehörde).
Ab dem 16. Geburtstag können Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Jungendliche und Kinder beantragen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung. Das sind in der Regel die Eltern.
Grundsätzlich kostet die Einbürgerung pro Person 255 Euro. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen.
Wer eingebürgert werden möchte, muss in der Regel seit mindestens acht Jahren seinen rechtmäßigen ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland haben. Verkürzte Aufenthaltszeiten gelten zum Beispiel für Ausländer mit einem deutschen Ehegatten (drei Jahre) und Asylberechtigte.
Weitere Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind grundsätzlich
- Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
- ausreichende Deutschkenntnisse
- Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
- das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und
- der Verlust bzw. die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (gilt nicht z.B. für EU-Angehörige und Asylberechtigte).
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Einbürgerungen im Hochsauerlandkreis
Sie leben schon längere Zeit in Deutschland, oder sind als Kind ausländischer Eltern schon hier geboren? Sie fühlen sich in Deutschland zu Hause, wohnen im Hochsauerlandkreis, sind ein Teil unserer Gesellschaft - aber Sie haben noch keinen deutschen Pass? Bei der Einbürgerungsbehörde des Hochsauerlandkreises in Meschede können Sie sich über die Voraussetzungen einer Einbürgerung informieren und einen Einbürgerungsantrag stellen (Die Stadt Arnsberg hat eine eigene Einbürgerungsbehörde).
Ab dem 16. Geburtstag können Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Jungendliche und Kinder beantragen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung. Das sind in der Regel die Eltern.
Grundsätzlich kostet die Einbürgerung pro Person 255 Euro. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen.
Wer eingebürgert werden möchte, muss in der Regel seit mindestens acht Jahren seinen rechtmäßigen ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland haben. Verkürzte Aufenthaltszeiten gelten zum Beispiel für Ausländer mit einem deutschen Ehegatten (drei Jahre) und Asylberechtigte.
Weitere Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind grundsätzlich
- Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
- ausreichende Deutschkenntnisse
- Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
- das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und
- der Verlust bzw. die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (gilt nicht z.B. für EU-Angehörige und Asylberechtigte).
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Einbürgerungen im Hochsauerlandkreis
Sie leben schon längere Zeit in Deutschland, oder sind als Kind ausländischer Eltern schon hier geboren? Sie fühlen sich in Deutschland zu Hause, wohnen im Hochsauerlandkreis, sind ein Teil unserer Gesellschaft - aber Sie haben noch keinen deutschen Pass? Bei der Einbürgerungsbehörde des Hochsauerlandkreises in Meschede können Sie sich über die Voraussetzungen einer Einbürgerung informieren und einen Einbürgerungsantrag stellen (Die Stadt Arnsberg hat eine eigene Einbürgerungsbehörde).
Ab dem 16. Geburtstag können Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Jungendliche und Kinder beantragen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung. Das sind in der Regel die Eltern.
Grundsätzlich kostet die Einbürgerung pro Person 255 Euro. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen.
Wer eingebürgert werden möchte, muss in der Regel seit mindestens acht Jahren seinen rechtmäßigen ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland haben. Verkürzte Aufenthaltszeiten gelten zum Beispiel für Ausländer mit einem deutschen Ehegatten (drei Jahre) und Asylberechtigte.
Weitere Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind grundsätzlich
- Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
- ausreichende Deutschkenntnisse
- Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
- das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und
- der Verlust bzw. die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (gilt nicht z.B. für EU-Angehörige und Asylberechtigte).
Bei der Einbürgerungsbehörde des Hochsauerlandkreises in Meschede können Sie sich über die Voraussetzungen einer Einbürgerung informieren und einen Einbürgerungsantrag stellen.
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Einbürgerungen im Hochsauerlandkreis
Sie leben schon längere Zeit in Deutschland, oder sind als Kind ausländischer Eltern schon hier geboren? Sie fühlen sich in Deutschland zu Hause, wohnen im Hochsauerlandkreis, sind ein Teil unserer Gesellschaft - aber Sie haben noch keinen deutschen Pass? Bei der Einbürgerungsbehörde des Hochsauerlandkreises in Meschede können Sie sich über die Voraussetzungen einer Einbürgerung informieren und einen Einbürgerungsantrag stellen (Die Stadt Arnsberg hat eine eigene Einbürgerungsbehörde).
Ab dem 16. Geburtstag können Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Jungendliche und Kinder beantragen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung. Das sind in der Regel die Eltern.
Grundsätzlich kostet die Einbürgerung pro Person 255 Euro. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen.
Wer eingebürgert werden möchte, muss in der Regel seit mindestens acht Jahren seinen rechtmäßigen ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland haben. Verkürzte Aufenthaltszeiten gelten zum Beispiel für Ausländer mit einem deutschen Ehegatten (drei Jahre) und Asylberechtigte.
Weitere Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind grundsätzlich
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- ausreichende Deutschkenntnisse
- Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
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Svenja
Biermann
Sachbearbeiterin Verwaltung
keine Angabe
- Telefon
- 0291-941381
- Fax
- 0291-9426156
- Svenja.Biermann@hochsauerlandkreis.de
Luisa
Wilmes
Sachbearbeiterin Verwaltung
keine Angabe
- Telefon
- 0291-942512
- Luisa.Wilmes@hochsauerlandkreis.de
Svenja
Biermann
Sachbearbeiterin Verwaltung
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- Fax
- 0291-9426156
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Luisa
Wilmes
Sachbearbeiterin Verwaltung
keine Angabe
- Telefon
- 0291-942512
- Luisa.Wilmes@hochsauerlandkreis.de
Andre
Nitschke
Rettungsdienst
keine Angabe
- Telefon
- 0291-94 1311
- einbuergerung@Hochsauerlandkreis.de
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Einbürgerung
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Ab dem 16. Geburtstag können Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Jungendliche und Kinder beantragen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung. Das sind in der Regel die Eltern.
Grundsätzlich kostet die Einbürgerung pro Person 255 Euro. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen.
Wer eingebürgert werden möchte, muss in der Regel seit mindestens acht Jahren seinen rechtmäßigen ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland haben. Verkürzte Aufenthaltszeiten gelten zum Beispiel für Ausländer mit einem deutschen Ehegatten (drei Jahre) und Asylberechtigte.
Weitere Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind grundsätzlich
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Kontakt
Rettungswache Meschede
59872
Meschede