Reisen ausländischer Schüler

Kinder und Jugendliche aus Deutschland oder aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) benötigen für die Vornahme einer Klassenfahrt in einen anderen EU-Mitgliedstaat lediglich ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass. 

Kinder und Jugendliche aus allen anderen Staaten (sog. Drittstaatsangehörige) müssen für die Absolvierung einer Reise in das EU-Ausland im Besitz eines gültigen Reisepasses ihres Heimatlandes und eines gültigen Aufenthaltstitels sein. 

Da in vielen Fällen eine oder sogar beide dieser Voraussetzungen nicht erfüllt sind, den betroffenen Kindern und Jugendlichen aber gleichwohl die Teilnahme an der Klassenfahrt ermöglicht werden soll, besteht die Möglichkeit eine sog. Schülerreisendenliste auszustellen.

Eine Schülerreisendenliste stellt einen innerhalb der EU amtlich anerkannten Passersatz dar und sie befreit die in der Liste aufgeführte Person von der Verpflichtung zum Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels. 

Die in der Schülerreisendenliste erfassten Personen können im Rahmen der Klassenfahrt legal in andere EU-Staaten einreisen und nach Deutschland zurückkehren. Die Schülerreisendenliste darf nur für eine konkret geplante Klassenfahrt einer allgemein- oder berufsbildenden Schule ausgestellt werden. Eine Nutzung der Schülerreisendenliste außerhalb der Klassenfahrt ist nicht möglich. 

Die Schülerreisendenliste wird direkt von der Schule beantragt und muss Angaben zu Name und Anschrift der Schule, Ziel und Zeitraum der Klassenfahrt, Namen der begleitenden Lehrer enthalten. Von den auf der Schülerreisendenliste erfassten Kindern und Jugendlichen werden Angaben zu Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto benötigt. 

Die erforderlichen Angaben und Unterlagen sollten möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 10 Tage vor Beginn der Klassenfahrt eingereicht werden. Die Entgegennahme der Schülerreisendenliste erfolgt persönlich durch einen Mitarbeitenden der Schule. Hierzu ist vorab ein Termin zu vereinbaren. 

Sofern die Klassenfahrt in einen Staat führt, welcher nicht zur EU gehört, ist die Ausstellung einer Schülerreisendenliste nicht möglich. In diesem Fall ist für die Durchführung der Klassenfahrt unbedingt erforderlich, dass alle teilnehmenden Kinder und Jugendlichen über einen gültigen Reisepass, einen gültigen Aufenthaltstitel und, falls erforderlich, ein Visum für den Zielstaat der Klassenfahrt verfügen. Andernfalls kann die Klassenfahrt nicht angetreten werden. 

12 € für jede auf der Schülerreisendenliste eingetragene Person

Klassenfahrt

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