Häufige Fragen zur Afrikanischen Schweinepest

Wichtige Kontakte beim Hochsauerlandkreis

Afrikanische Schweinepest Hotline: 0291 / 94 - 4343  (Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 08:30 bis 16:00 Uhr) 

Funde von toten Wildschweinen sind unter folgender E-Mail-Adresse unter Angabe der genauen Koordinaten des Fundortes sowie der Anschrift und Telefonnummer der meldenden Person mitzuteilen: asp.fundmeldung@hochsauerlandkreis.de

Anträge für Ausnahmegenehmigungen können an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: asp.antragstellung@hochsauerlandkreis.de

Um den Fundort der verendeten Wildschweine sind sogenannte Sperrzonen in Form einer Sperrzone II (ehemals infizierte Zone) und Sperrzone I eingerichtet worden, außerdem wurde ein verstärktes Monitoring angeordnet. Innerhalb dieser Zonen gelten jeweils die hinterlegten Allgemeinverfügungen des Hochsauerlandkreises.

1. Jagd

Jagd in der Sperrzone II (ehemals infizierte Zone)

Die Jagd wird gemäß der aktuellen Allgemeinverfügung des Hochsauerlandkreises verboten. Um die Wiederbewaldung der Kalamitätsflächen in der Sperrzone II nicht zu gefährden, ist ausschließlich die Einzeljagd auf wiederkäuendes Schalenwild (Rehwild, Rotwild, Damwild, Muffelwild) gestattet. Um dem Tierschutz Rechnung zu tragen ist außerdem die Nachsuche auf verletztes oder krankes Wild gestattet. Hunde, Gegenstände und Fahrzeuge, die bei der Jagd verwendet wurden sind nach Anweisung des Veterinäramts zu reinigen und desinfizieren.

Jagd in der Sperrzone I

In der Sperrzone I ist die Jagd weiterhin möglich.

Zudem wird die verstärkte Bejagung von Schwarzwild angeordnet. Bei der Jagd auf Schwarzwild sind in Bezug auf den Transport, das Aufbrechen, die Blutprobennahmen, das Verarbeiten sowie das Verbringen besondere Vorgaben zu beachten.

Diese sind dem »Merkblatt für Jäger zum Umgang mit erlegten, verendeten oder verunfallten Wildschweinen in den Sperrzonen I und II« zu entnehmen. 

Was müssen Jägerinnen und Jäger beim Fund eines Wildschweinkadavers beachten?

Funde von toten Wildschweinen in den Sperrzonen I und II sind  unmittelbar unter Angabe der Fundortkoordinaten (Hoch- und Rechtswerte) und der Telefonnummer des Finders beim Veterinäramt zu melden. Die Meldung ist zu richten an: asp.fundmeldung@hochsauerlandkreis.de. Die Kennzeichnung, Probenahme, Bergung und unschädliche Beseitigung wird durch das Veterinäramt durchgeführt. Ein direkter Kontakt ist unbedingt zu vermeiden! Decken Sie den Kadaver nicht mittels Plane oder ähnlichen Gegenständen ab. Bei dennoch erfolgtem Kontakt sollte zur Verhinderung einer Seuchenverschleppung alles, was mit dem Kadaver in Kontakt gekommen ist, bei 60° C gewaschen und gegebenenfalls desinfiziert werden (z.B. Hände, Schuhe, Werkzeuge etc.). Verendete Wildschweine, deren Teile, sowie Gegenstände, die mit Wildschweinen in Berührung gekommen sein können, dürfen unter keinen Umständen in schweinehaltende Betriebe verbracht werden. Wirksame Desinfektionsmittel sind in der DVG-Liste einsehbar: https://www.desinfektion-dvg.de/index.php?id=2150

Wie können Jägerinnen und Jäger bei der Eindämmung der ASP helfen?

In der Sperrzone II steht die Vermeidung der Beunruhigung des Schwarzwildes im Vordergrund. Deshalb gilt hier ein grundsätzliches Jagdverbot. Auch die Ausbildung von Jagdhunden in der Sperrzone II ist zu unterlassen.

In der Sperrzone I hingegen ist die verstärkte Bejagung des Schwarzwildes erforderlich und wird durch die Allgemeinverfügung angeordnet.

Wo kann man seine Aufbrüche entsorgen?

Aufbrüche von erlegten Wildschweinen können derzeit an folgenden öffentlich zugänglichen Orten entsorgt werden:

ArnsbergForstbetriebshofSunderner Str. 44eine Entsorgung ist rund um die Uhr möglich
BrilonKreisstraßenmeistereiAltenbürener Str. 38

Öffnungszeiten: 

Mo.-Do.:07:00 - 16:00 Uhr, 

Fr.: 07:00 - 12:00 Uhr

EsloheKreisstraßenmeistereiZum Fischacker 14

Öffnungszeiten: 

Mo.-Do.:07:00 - 16:00 Uhr, 

Fr.: 07:00 - 12:00 Uhr

OlsbergStadtbauhofAm hohlen Morgen 2

Öffnungszeiten: 

Mo.-Do.:08:00 - 15:30 Uhr, 

Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

2. Landwirtschaft

Welche Präventionsmaßnahmen gelten, um die Einschleppung der ASP zu verhindern?

Der einzige Schutz für Hausschweinebestände ist die konsequente Einhaltung der Biosicherheit in den Betrieben. Vorrangiges Ziel ist es, den Kontakt von Hausschweinen mit Wildschweinen zu verhindern! Der Landwirt muss seinen Bestand so abschotten, dass jedweder Kontakt mit Wildschweinen unmöglich gemacht wird. Die Verfütterung von Speiseabfällen ist verboten! Rechtliche Grundlage ist die Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV). Diese enthält die auch in seuchenfreien Zeiten einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen für alle Betriebe, die Schweine zu Mast- oder Zuchtzwecken halten. Zum Schutz der Schweinebestände sind auch Hobby- oder Kleinsthalter aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen gemäß Schweinehaltungshygieneverordnung umzusetzen. Denn zum einen handelt es sich um eine in der Regel tödlich verlaufende Krankheit und zum anderen sind auch Hobbyschweine von den Maßnahmen gemäß der entsprechenden EU-Verordnungen (im schlimmsten Fall Tötung der Tiere) betroffen. Zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen zählen:

  • Stall abschließen! Verhindern, dass Wildschweine Kontakt zu Hausschweinen haben.
  • Einstreu und Futter wildschweinsicher lagern.
  • Keine Küchen- und Speiseabfällen mit tierischen Anteilen verfüttern.
  • Kein Grünfutter verfüttern, es könnte durch Wildschweine kontaminiert sein.
  • Der Stall sollte nur durch den Halter und eine mit der Pflege beauftragten Person und unvermeidlichen Personen (z.B. Tierarzt) betreten werden.
  • Schuhe wechseln beim Betreten und Verlassen des Stalls. Am besten ist ein kompletter Kleidungswechsel.
  • Nager und Schädlinge bekämpfen.
  • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion des Stalls sowie der Gerätschaften und Fahrzeuge.
  • Bei Symptomen wie Fressunlust, hohem Fieber oder plötzlichen Todesfällen im Schweinebestand direkt die Tierärztin oder Tierarzt anrufen.
  • Tote Tiere immer über die Tierkörperbeseitigung entsorgen und bis zur Abholung unzugänglich lagern.

Zur Überprüfung des eigenen Bestands können die Broschüre des BMEL »Schutz vor Tierseuchen - was Landwirte tun können« mit Hinweisen zur Umsetzung der Maßnahmen der SchHaltHygV sowie die Risikoampel der Universität Vechta herangezogen werden. 

Welche Auswirkungen hat ein ASP-Ausbruch auf die Freilandhaltung von Schweinen?

Die Freilandhaltung von Schweinen, auch die Haltung von Wildschweinen in Wildgattern, ist in der Sperrzone II verboten.

Was muss ich bei Hobbyhaltungen (auch sog. Minipigs) beachten?

Auch für Hobbyhaltungen und für die Haltung von Minipigs gilt das Verbot der Freilandhaltung. Das Ausführen der Tiere, an an der Leine, ist verboten, da ein Kontakt mit z.B. Ausscheidungen von Wildschweinen und somit eine Übertragung und Verbreitung der Erkrankung nicht sicher ausgeschlossen werden kann. 

Gewinnung von Futter und Einstreu in der Sperrzone II (ehem. infizierte Zone)

Gras, Heu und Stroh, das in der Sperrzone II gewonnen worden ist, darf nicht zur Verfütterung an oder als Einstreu oder Beschäftigungsmaterial für Schweine verwendet werden. Hiervon unberührt bleibt Heu, Gras, Stroh, das früher als sechs Monate (vor dem 09.01.2025) vor der Festlegung der Sperrzone II gewonnen wurde oder vor der Verwendung mindestens sechs Monate vor Wildschweinen geschützt gelagert bzw. mindestens 30 Minuten einer Hitzebehandlung bei mindestens 70 °C unterzogen wurde.

Gewinnung von Getreide und weiteren Feldfrüchten in der Sperrzone II (ehemals infizierte Zone)

Getreide und weitere Feldfrüchte, die in der Sperrzone II gewonnen worden sind, können in Schweinehaltungsbetrieben verwertet werden, wenn diese mindestens 30 Tage vor Wildschweinen geschützt gelagert oder mindestens 30 Minuten einer Hitzebehandlung bei mindestens 70 °C unterzogen wurden.

Transport von Schweinen innerhalb / aus der Sperrzone II (ehemals infizierte Zone)

Der Transport von Schweinen innerhalb und aus der Sperrzone II hinaus (auch zur Schlachtung!) ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen können beim Veterinäramt beantragt werden. Kontakt: asp.antragstellung@hochsauerlandkreis.de.

Darf ich meine Bienen in der Sperrzone II (ehemals infizierte Zone) betreuen, die Tracht gewinnen und die Bienen beim Schwärmen verfolgen?

Ja, Bienen dürfen betreut und verbracht werden. Falls bei den Tätigkeiten ein Verlassen der Wege notwendig ist, sind diese auf ein Mindestmaß zu beschränken. Schuhe, Gerätschaften und Fahrzeuge sind zu desinfizieren.
 

3. Bürgerinnen und Bürger

Wie soll ich mich beim Spazierengehen (auch mit Hund) und Radfahren verhalten?

Bitte bleiben Sie in Wald und Flur auf den Wegen, damit Wildschweine nicht aufgescheucht werden und ihren Bewegungsradius nicht unnötig vergrößern.

Hunde sind an der Leine zu führen!

Das Wegegebot gilt für ALLE Aktivitäten im Wald, also unter anderem auch für:

  • Mountainbiking
  • Reiten
  • Geocaching
  • Pilze sammeln
  • Trailrunning
  • Hundetraining
  • Wanderungen
  • Fotografie
  • Tierbeobachtungen
  • usw.

Sollten Sie ein totes oder offensichtlich krankes Tier sehen, so melden Sie dies bitte umgehend dem zuständigen Veterinäramt unter asp.fundmeldung@hochsauerlandkreis.de.

Ein Kontakt mit dem (verendeten) Wildschwein oder Kadaverteilen ist unbedingt zu vermeiden.

Bei dennoch erfolgtem Kontakt sollte zur Verhinderung einer Seuchenverschleppung alles, was mit dem Wildschwein oder Kadaver in Kontakt gekommen ist, bei 60° C gewaschen und gegebenenfalls desinfiziert werden (z.B. Hände, Schuhe, Hundeleine etc.). Verendete Wildschweine, deren Teile, sowie Gegenstände, die mit Wildschweinen in Berührung gekommen sein können dürfen unter keinen Umständen in schweinehaltende Betriebe verbracht werden.

Wirksame Desinfektionsmittel sind in der DVG-Liste einsehbar: https://www.desinfektion-dvg.de/index.php?id=2150.

Darf der Kindergarten Ausflüge oder „Waldtage“ in der Sperrzone II (ehemals infizierte Zone) durchführen?

Bei Wanderungen ist von der Aufsichtsperson unbedingt darauf zu achten, dass die Kinder die Wege auf keinen Fall verlassen.

Welchen Beitrag können alle leisten, um die Ausbreitung der ASP einzudämmen?

Aktiv gegen die Verbreitung von ASP können nicht nur Tierhaltende sowie Jägerinnen und Jäger handeln, sondern auch jede Bürgerin und jeder Bürger kann wirksame Maßnahmen treffen. Infiziertes Fleisch oder Wurst ist für Menschen ungefährlich, aber weggeworfene Speisereste, z. B. an Autobahnen, Landstraßen, aber auch Wanderwegen, werden von Wildschweinen gefressen und können die Ausbreitung der Seuche bedeuten. Bitte werfen Sie daher Speisereste ausschließlich in verschlossene Müllbehälter oder nehmen Sie sie zur Entsorgung wieder mit nach Hause!

Wo melde ich mich, wenn ich ein totes Wildschwein im Wald finde?

Sollten Sie ein totes Wildschwein sehen, informieren Sie bitte umgehend das zuständige Veterinäramt: asp.fundmeldung@hochsauerlandkreis.de.

Damit ermöglichen Sie, dass das Wildschwein möglichst schnell auf das ASP-Virus untersucht wird und im positiven Fall sofort Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Denn um die ASP wirksam bekämpfen zu können, ist es erforderlich, einen Ausbruch der Tierseuche so früh wie möglich zu erkennen.

Zudem verwesen die Tierkörper von verendeten Wildschweinen relativ langsam. In der Kombination mit der hohen Umweltstabilität des ASP-Virus stellt das Auffinden, Bergen und Beseitigen von diesen Stücken bei Auftreten der ASP einen zentralen Punkt in der Bekämpfung dieser Tierseuche bei Wildschweinen dar.

Aufbrüche von erlegten Wildschweinen können derzeit an folgenden öffentlich zugänglichen Orten entsorgt werden:

ArnsbergForstbetriebshofSunderner Str. 44eine Entsorgung ist rund um die Uhr möglich
BrilonKreisstraßenmeistereiAltenbürener Str. 38

Öffnungszeiten: 

Mo.-Do.:07:00 - 16:00 Uhr, 

Fr.: 07:00 - 12:00 Uhr

EsloheKreisstraßenmeistereiZum Fischacker 14

Öffnungszeiten: 

Mo.-Do.:07:00 - 16:00 Uhr, 

Fr.: 07:00 - 12:00 Uhr

OlsbergStadtbauhofAm hohlen Morgen 2

Öffnungszeiten: 

Mo.-Do.:08:00 - 15:30 Uhr, 

Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

Trichenproben können an folgenden Ort bzw. Uhrzeiten abgegeben werden:

Kreishaus Arnsberg, Eichholzstr.9 im Raum 101.1 (1.OG).  Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 08:30 - 12:00 Uhr und Dienstag von 14:00 - 17:00 Uhr

Kreishaus Brilon, Am Rothaarsteig 1 im Raum 140.  Öffnungszeiten: Dienstag von 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

Kreishaus Meschede, Steinstraße 27  Bürgerinfo. Öffnungszeiten: Montag von 07:30 - 11:00 Uhr

Ort Betrieb Name Vorname Straße
Arnsberg Bürmann Bernd Bellingsen 2
Bestwig Wiese Jan Elpestraße 3
Brilon Briloner Holzhandel Ketteler Str. 1
Eslohe Ketten Wulf Am Sportplatz 6-10
Marsberg Tankstelle Bunse Bredelarer Straße 60 Diese Abgabestelle steht nur dem Hegering Marsberg gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung i.H.v. 5,00 € pro Probe zur Verfügung.
Medebach Metzgerei Hammecke Südwall 10 Abgaben sind nur bis 12:00 Uhr möglich
Schmallenberg-Oberkirchen Vogt Alexander Alte Poststr. 7
Sundern Metzgerei Bödefeld Endorfer Str. 9

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