Wohnberechtigungsschein

Haushalte oder Personen, die eine mit öffentlichen Wohnungsbaumitteln geförderte Wohnung beziehen möchten, benötigen einen Wohnberechtigungsschein.

Voraussetzungen

Ein Wohnberechtigungsschein kann erteilt werden, wenn die Einkommensgrenzen gemäß § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum im Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) eingehalten werden.

Der Hochsauerlandkreis bearbeitet für die Städte/Gemeinden Bestwig, Eslohe, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Olsberg, Schmallenberg und Winterberg die entsprechenden Anträge.

Im Bereich der Städte Arnsberg, Brilon, Meschede und Sundern sind die jeweiligen Stadtverwaltungen zuständig.

Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines ist gebührenpflichtig.

Allgemeiner Wohnberechtigungsschein

Einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein erhalten Sie, wenn Sie sich noch nicht auf eine bestimmte Wohnung festgelegt haben.

Dieser allgemeine Wohnberechtigungsschein gilt dann für geförderte Wohnungen in Nordrhein-Westfalen.

Gezielter Wohnberechtigungsschein

Einen gezielten Wohnberechtigungsschein erhalten Sie, wenn Sie sich auf eine bestimmte Wohnung im Zuständigkeitsbereich des Hochsauerlandkreises festgelegt haben.

Der gezielte Wohnberechtigungsschein gilt dann ausschließlich für diese Wohnung.

Bei einem Antrag auf einen gezielten Wohnberechtigungsschein ist die Bestätigung des Vermieters vom Antragsteller einzuholen.

Beratung

Für Beratungsgespräche steht Ihnen die nebenstehend genannte Ansprechperson zur Verfügung.

Fragen zu diesem Angebot können Sie auch unter folgender E-Mail-Adresse stellen: wohnbaufoerderung@hochsauerlandkreis.de

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
  • Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung
  • weitere Einkommensnachweise (z. B. ALG-I/-II-Bescheide, Rentenbescheide u.a.)
  • Schulbescheinigung für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
  • Meldebescheinigung
  • Nachweis über mögliche Frei- und Abzugsbeträge
  • Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein

Ihre Ansprechperson

Herr Andreas Hoinkhaus

Andreas.Hoinkhaus@​hochsauerlandkreis.de 02961-943292

Ihre Ansprechperson

Herr Karl-Josef Dicke

Karl-Josef.Dicke@​hochsauerlandkreis.de 02961-943204

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