Zinssenkungsanträge für Darlehen der NRW.Bank
Die NRW.Bank informiert ihre Darlehensnehmer/ -innen rechtzeitig über die jeweilige Zinserhöhung. Gleichzeitig weist sie auf die Möglichkeit hin, dass der Zinssatz auf Antrag für den jeweiligen Zeitraum gesenkt werden kann.
Der Hochsauerlandkreis bearbeitet die Anträge für die Städte/Gemeinden Bestwig, Eslohe, Hallenberg, Marsberg, Medebach, Olsberg, Schmallenberg und Winterberg.
Im Bereich der Städte Arnsberg, Brilon, Meschede und Sundern sind die jeweiligen Stadtverwaltungen zuständig.
Die Ausstellung der Zinsbescheinigung ist gebührenpflichtig.
Fragen zu diesem Angebot können Sie auch unter folgender E-Mail-Adresse stellen: wohnbaufoerderung@hochsauerlandkreis.de
Beratung
Für Beratungsgespräche steht Ihnen die nebenstehend genannte Ansprechperson zur Verfügung.
Fragen zu diesem Angebot können Sie auch unter folgender E-Mail-Adresse stellen: wohnbaufoerderung@hochsauerlandkreis.de
Notwendige Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Anschreiben der NRW.Bank
- Einkommenserklärungen aller Haushaltsangehörigen
Für Kinder ab dem 16. Lebensjahr: - Schulbescheinigung/Ausbildungsvertrag/Studienbescheinigung oder ähnliche Nachweise/Steuerbescheid/Einkommensteuerbescheid
- Nachweise für anzurechnende Freibeträge (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Unterhaltsverpflichtungen etc.)
- Im Einzelfall können weitere Unterlagen/Nachweise erforderlich sein.