Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungsnachlässen den Neubau oder Bestandserwerb oder die Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum. 

Ziel der sozialen Wohnraumförderung ist insbesondere die Unterstützung von Haushalten mit Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung. Im Rahmen der Förderung sind die Einkommensgrenzen des § 13 WFNG NRW (Modell A) bzw. die zugelassene Überschreitung bis max. 40 % über der maßgeblichen Einkommensgrenze (Modell B) einzuhalten.

Gefördert werden u.a.

  • Neuschaffung oder Bestandserwerb von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
  • bauliche Maßnahmen zur Modernisierung von bestehendem selbst genutztem Wohneigentum (z. B. Schaffung von Barrierefreiheit, Verbesserung Energieeffizienz, Einbruchschutz, Um- oder Anbau von Wohnraum)

Die rechtlichen Vorgaben ergeben sich u.a. aus der jeweils gültigen Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen (FRL öff Wohnen NRW).

Weiterführende Informationen und Antragsformulare zu allen Fördermöglichkeiten erhalten Sie über die Internetseite der NRW.BANK.   

Für Beratungsgespräche stehen Ihnen die nebenstehend genannten Ansprechpersonen im Rahmen der Öffnungszeiten zur Verfügung. Für einen persönlichen Beratungstermin wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Beratungstermine außerhalb der Öffnungszeiten sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. 

Fragen zu diesem Angebot können Sie auch unter folgender E-Mail-Adresse stellen: wohnbaufoerderung@hochsauerlandkreis.de

Herr Andreas Hoinkhaus

Frau Carolin Müller

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