Wohnraumförderung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungsnachlässen die Neuschaffung und den Erwerb sozialen Wohnraums.
Ziel der sozialen Wohnraumförderung ist insbesondere die Unterstützung von Haushalten mit Kindern, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung.
Im Rahmen der Förderung sind die Einkommensgrenzen des § 13 WFNG NRW einzuhalten.
Gefördert werden u.a.
- der Neubau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum (Eigenheime, Eigentumswohnungen)
- der Neubau von Miet- und Genossenschaftswohnungen und deren Schaffung durch Nutzungsänderung und Erweiterung
- die Schaffung von besonderen Wohnformen wie Gruppenwohnungen z.B. für ältere Menschen oder Studierende durch Neubau oder Nutzungsänderung
- bauliche Maßnahmen zur Modernisierung von bestehendem Wohnraum für Eigenheime und Mietwohnungen (z. B. Schaffung von Barrierefreiheit, Verbesserung Energieeffizienz, Einbruchschutz)
Die rechtlichen Vorgaben ergeben sich u.a. aus den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) sowie der Modernisierungsrichtlinie (RL Mod)
Weiterführende Informationen und Antragsformulare zu allen Fördermöglichkeiten erhalten Sie im Wohnraumportal der NRW.BANK.
Beratung
Für Beratungsgespräche stehen Ihnen die nebenstehend genannten Ansprechpersonen im Rahmen der Öffnungszeiten zur Verfügung. Beratungstermine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.
Fragen zu diesem Angebot können Sie auch unter folgender E-Mail-Adresse stellen: wohnbaufoerderung@hochsauerlandkreis.de