Bebauungspläne / XPlanung
Die Bauleitplanung ist ein wichtiger Prozess der Stadt- und Raumplanung. Ziel der Bauleitplanung ist eine nachhaltige und geordnete Entwicklung der Städte und Gemeinden unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bevölkerung, der Umweltbelange und der wirtschaftlichen Aspekte. Sie umfasst die Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen, die als rechtliche Grundlage für die Genehmigung von Bauvorhaben dienen. Das Aufstellen und Ändern von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen ist Aufgabe der Gemeinden im Rahmen der ihnen verfassungsrechtlich garantierten Planungshoheit.
BauportalNRW
NRW-weit werden die Bebauungspläne über das Landesportal „BauportalNRW“ zur Verfügung gestellt. Hier finden sich die Verweise auf die Internetseiten der Städte und Gemeinden. Aus vielen Städten und Gemeinden sind die Bauleitpläne mittlerweile direkt in der Kartenanwendung abrufbar. Der Datenbestand hierzu wird kontinuierlich ausgebaut. Die Verlinkungen und Pläne beruhen auf den Angaben und Daten der jeweiligen Kommunen.
Die Daten in dieser Anwendung dienen lediglich der Information und sind kein amtlicher Nachweis! Der Herausgeber übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen oder Darstellung auf Ihrem Bildschirm.
Planungsrechtliche Auskünfte können nur nach den Originalplänen bei den jeweils zuständigen Stadtplanungsämtern erteilt werden. Rechtsgültig ist allein der durch Satzung beschlossene originale Urkundsplan.
Bebauungspläne im Hochsauerlandkreis
Der Hochsauerlandkreis hat einen Kartendienst erstellt, in dem die Bebauungspläne der Städte und Gemeinden des Hochsauerlandkreises gebündelt dargestellt werden, soweit diese dem Hochsauerlandkreis zur Verfügung gestellt werden.
Die Daten in dieser Anwendung dienen lediglich der Information und sind kein amtlicher Nachweis!
Die Daten werden durch den HSK zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben mit der erforderlichen Sorgfalt geführt. Der Herausgeber übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen oder Darstellung auf Ihrem Bildschirm.
Planungsrechtliche Auskünfte können nur nach den Originalplänen bei den jeweils zuständigen Stadtplanungsämtern erteilt werden. Rechtsgültig ist allein der durch Satzung beschlossene originale Urkundsplan.
XPlanung
Der technische Standard XPlanung wurde entwickelt, um die Daten der Bauleitplanung automatisiert und möglichst verlustfrei austauschen zu können. Dieser Standard ist nach einer 5-jährigen Übergangsfrist im Februar 2023 in Kraft getreten. Neue und überarbeitete Bauleitpläne müssen nach den Vorgaben der XPlanung erstellt werden.
Um einen einheitlichen Erfassungsstandard im Rahmen der XPlanung zu gewährleisten, wurde durch die Kommunen und den Hochsauerlandkreis ein kreisweit gültiges „Pflichtenheft XPlanung“ erarbeitet. Dieses Pflichtenheft gilt im Hochsauerlandkreis nun als Erfassungsgrundlage bei der Erstellung von neuen Bauleitplänen nach dem XPlanungs-Standard. Bei neuen Anforderungen aus der Praxis oder Veränderungen des bundesweiten Standards, wird das „Pflichtenheft XPlanung" aktualisiert. Die jeweils aktuelle Version kann unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden.
Hier geht es zum Pflichtenheft