Bauvoranfrage
Vor Einreichung eines Bauantrages können einzelne Fragen eines Bauvorhabens durch einen Vorbescheid geklärt werden.
Der Vorbescheid gilt 3 Jahre, d. h., die Behörde kann ein Bauvorhaben nicht mehr aus Gründen ablehnen, die bereits im Vorbescheidsverfahren geprüft wurden. Die Geltungsdauer kann auf formlosen schriftlichen Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Notwendige Unterlagen
- Vordruck Antrag auf Vorbescheid
- Auszug aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte)
- Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500
- Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100
- Baubeschreibung