Bauvoranfrage

Vor Einreichung eines Bauantrages können einzelne Fragen eines Bauvorhabens durch einen Vorbescheid geklärt werden.

Der Vorbescheid gilt 3 Jahre, d. h., die Behörde kann ein Bauvorhaben nicht mehr aus Gründen ablehnen, die bereits im Vorbescheidsverfahren geprüft wurden. Die Geltungsdauer kann auf formlosen schriftlichen Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Notwendige Unterlagen

  • Vordruck Antrag auf Vorbescheid
  • Auszug aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte)
  • Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500
  • Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100
  • Baubeschreibung

Sachbearbeiter/in für Sonderbau

Frau Alexandra Haaben

Herr Markus Kemmerling

Sachbearbeiter/in für Bestwig

Frau Bettina Knoche

Sachbearbeiter/in für Eslohe

Frau Erika Ostwald

Sachbearbeiter/in für Hallenberg

Frau Johanna Heckmann

Sachbearbeiter/in für Marsberg

Sachbearbeiter/in für Medebach

Frau Johanna Heckmann

Sachbearbeiter/in für Olsberg

Frau Tanja Manereck

Sachbearbeiter/in für Winterberg (ohne Ferienwohnungen)

Herr Johannes Müller

Sachbearbeiter/in für Winterberg (nur Ferienwohnungen)

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