Abgeschlossenheitsbescheinigungen Sondereigentum

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nötig, um Teileigentum/Sondereigentum auf einem Grundstück (z.B. Eigentumswohnungen) zu bilden.

Das Teileigentum bedarf einer grundbuchlichen Sicherung. Es kann jedoch nur ins Grundbuch eingetragen werden, wenn durch die Bauaufsichtsbehörde bescheinigt wird, dass die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag
  • Lageplan im Maßstab 1:500
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1 :100 mit Nummerierung der Eigentumsanteile dazu gehören alle Grundrisse des Gebäudes, auch die nicht ausgebauten Dachräume und Spitzböden Ansichten und Schnitte, überdachte und nicht überdachte Stellplätze sowie Garagen

Sachbearbeiter/in für Sonderbau

Ihre Ansprechpersonen

Frau Alexandra Haaben

Alexandra.Haaben@​hochsauerlandkreis.de 02961-943259

Herr Markus Kemmerling

Markus.Kemmerling@​hochsauerlandkreis.de 02961-943297

Sachbearbeiter/in für Bestwig

Ihre Ansprechperson

Frau Bettina Knoche

Bettina.Knoche@​hochsauerlandkreis.de 02961-943402

Sachbearbeiter/in für Eslohe

Ihre Ansprechperson

Frau Erika Ostwald

Erika.Ostwald@​hochsauerlandkreis.de 02961-943219

Sachbearbeiter/in für Hallenberg

Ihre Ansprechperson

Frau Johanna Heckmann

Johanna.Heckmann@​hochsauerlandkreis.de 02961-943236

Sachbearbeiter/in für Marsberg

Ihre Ansprechperson

Herr Achim Wolff

Achim.Wolff@​hochsauerlandkreis.de 02961-943291

Sachbearbeiter/in für Medebach

Ihre Ansprechperson

Frau Johanna Heckmann

Johanna.Heckmann@​hochsauerlandkreis.de 02961-943236

Sachbearbeiter/in für Olsberg

Ihre Ansprechperson

Frau Tanja Manereck

Tanja.Manereck@​hochsauerlandkreis.de 02961-943275

Sachbearbeiter/in für Winterberg (ohne Ferienwohnungen)

Ihre Ansprechperson

Herr Johannes Müller

Johannes.Mueller@​hochsauerlandkreis.de 02961-943213

Sachbearbeiter/in für Winterberg (nur Ferienwohnungen)

Ihre Ansprechperson

Herr Achim Wolff

Achim.Wolff@​hochsauerlandkreis.de 02961-943291

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