Abgeschlossenheitsbescheinigungen Sondereigentum

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nötig, um Teileigentum/Sondereigentum auf einem Grundstück (z.B. Eigentumswohnungen) zu bilden.

Das Teileigentum bedarf einer grundbuchlichen Sicherung. Es kann jedoch nur ins Grundbuch eingetragen werden, wenn durch die Bauaufsichtsbehörde bescheinigt wird, dass die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag
  • Lageplan im Maßstab 1:500
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1 :100 mit Nummerierung der Eigentumsanteile dazu gehören alle Grundrisse des Gebäudes, auch die nicht ausgebauten Dachräume und Spitzböden Ansichten und Schnitte, überdachte und nicht überdachte Stellplätze sowie Garagen

Sachbearbeiter/in für Sonderbau

Frau Alexandra Haaben

Herr Markus Kemmerling

Sachbearbeiter/in für Bestwig

Frau Bettina Knoche

Sachbearbeiter/in für Eslohe

Frau Erika Ostwald

Sachbearbeiter/in für Hallenberg

Frau Johanna Heckmann

Sachbearbeiter/in für Marsberg

Sachbearbeiter/in für Medebach

Frau Johanna Heckmann

Sachbearbeiter/in für Olsberg

Frau Tanja Manereck

Sachbearbeiter/in für Winterberg (ohne Ferienwohnungen)

Herr Johannes Müller

Sachbearbeiter/in für Winterberg (nur Ferienwohnungen)

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