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Abgeschlossenheitsbescheinigungen Sondereigentum
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nötig, um Teileigentum/Sondereigentum auf einem Grundstück (z.B. Eigentumswohnungen) zu bilden.
Das Teileigentum bedarf einer grundbuchlichen Sicherung. Es kann jedoch nur ins Grundbuch eingetragen werden, wenn durch die Bauaufsichtsbehörde bescheinigt wird, dass die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind.
Notwendige Unterlagen
- Antrag
- Lageplan im Maßstab 1:500
- Bauzeichnungen im Maßstab 1 :100 mit Nummerierung der Eigentumsanteile dazu gehören alle Grundrisse des Gebäudes, auch die nicht ausgebauten Dachräume und Spitzböden Ansichten und Schnitte, überdachte und nicht überdachte Stellplätze sowie Garagen