Führerschein - Fahrerkarte

Bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie bei Bussen mit mehr als 9 Sitzplätzen werden die Lenk- und Ruhezeiten mit Hilfe eines digitalen Kontrollgerätes erfasst, sofern diese Fahrzeuge erstmalig ab dem 01.05.2006 in den Verkehr gebracht wurden.

Zum Betrieb des Kontrollgerätes ist eine Fahrerkarte erforderlich. Die Fahrerkarte kann in den Führerscheinstellen des Hochsauerlandkreises beantragt werden.

Die Beantragung der Fahrerkarte muss persönlich erfolgen.

Für die Beantragung und Ausgabe der Werkstatt- und Unternehmenskarten sind in Nordrhein-Westfalen die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen zuständig. Die Anträge werden zentral beim Arbeitsschutzdezernat 57 der Bezirksregierung Münster bearbeitet und ausgegeben.

  • 46,00 €

    Hinweis: Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lichtbild (biometrisch, 35x45 mm, nicht älter als 1 Jahr) in Papierform (nicht digital)
  • gültiger EU-Kartenführerschein
  • bisherige Fahrerkarte (falls vorhanden)

Kontakt

Zuständig für die Orte: Arnsberg, Sundern

Kreishaus Arnsberg
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Zuständig für die Orte: Brilon, Marsberg, Olsberg, Winterberg, Medebach, Hallenberg

Kreishaus Brilon
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

Zuständig für die Orte: Meschede, Schmallenberg, Bestwig, Eslohe

Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872 Meschede