Führerschein - Fahrerkarte

Bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5  Tonnen sowie bei Bussen mit mehr als 9 Sitzplätzen werden die Lenk- und Ruhezeiten mit Hilfe eines digitalen Kontrollgerätes erfasst, sofern diese Fahrzeuge erstmalig ab dem 01.05.2006 in den Verkehr gebracht wurden.

Zum Betrieb des Kontrollgerätes ist eine Fahrerkarte erforderlich. Die Fahrerkarte kann in den Führerscheinstellen des Hochsauerlandkreises beantragt werden.

Die Beantragung der Fahrerkarte muss persönlich erfolgen.

Die Werkstatt- und Unternehmerkarten erhalten Sie bei der Bezirksregierung Arnsberg, Arbeitsschutzverwaltung (Tel. 02931/82-0).

  • 46,00 €

Hinweis: Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.

  • EU-Kartenführerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lichtbild (biometrisch, 45 x 35 mm)
  • bisherige Fahrerkarte (falls vorhanden)