Führerschein - Umschreibung einer EU / EWR Fahrerlaubnis

Die Führerscheine von Mitgliedsländern der EU (Europäischen Union) und der EWR (Europäischer Wirtschaftsbereich) werden in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich in vollem Umfang anerkannt. Der Umtausch des ausländischen Führerscheins in eine deutsche Fahrerlaubnis ist möglich bzw. wird bei Ablauf der ausländischen Fahrerlaubnis oder des Führerscheins notwendig.
Der Umtausch erfolgt aufgrund der ausländischen Fahrerlaubnis ohne Prüfung.

Im Rahmen des Antragsverfahrens wird seitens der Fahrerlaubnisbehörde die Gültigkeit des ausländischen Führerscheins beim Ausstellungsland erfragt. Diese Anfrage kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Erst bei Vorliegen dieser Auskunft ist die Ausstellung eines deutschen Führerscheins möglich.

Bei Aushändigung des deutschen Führerscheins ist der ausländische Führerschein abzugeben. Dieser wird dem Ausstellungsland zurückgesandt.

  • Ab 64,40 €

    Hinweis: Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lichtbild (biometrisch, 35x45 mm. nicht älter als 1 Jahr) in Papierform (nicht digital)
  • ausländischer Führerschein des EU/EWR-Landes
  • Bescheinigung über die Ersteinreise in die Bundesrepublik Deutschland
Umschreibung EU EWR

Kontakt

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Kreishaus Brilon
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Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872 Meschede