Führerschein - Fahrerqualifizierungsnachweis

Als Berufskraftfahrer/-in benötigen Sie seit dem 23.05.2021 zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).

Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht für Sie als Berufskraftfahrer/-in die Pflicht zur besonderen Schulung im Güter- als auch im Personenverkehr.

Zum Nachweis Ihrer Qualifikation wird seit 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein schrittweise ab.

Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt. Beide Karten sind zusammen mitzuführen.

Der FQN wird ausgestellt über den

  • Erwerb der Grundqualifikation,
  • Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation sowie
  • Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme (alle 5 Jahre)
  • Ab 35,00 €

    Hinweis: Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lichtbild (biometrisch, 35x45 mm, nicht älter als 1 Jahr) in Papierform (nicht digital)
  • gültiger Führerschein
  • Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, beziehungsweise Weiterbildung
Schlüsselzahl 95 95 Berufskraftfahrer Module Weiterbildung FQN

Kontakt

Zuständig für die Orte: Arnsberg, Sundern

Kreishaus Arnsberg
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

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Kreishaus Brilon
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

Zuständig für die Orte: Meschede, Schmallenberg, Bestwig, Eslohe

Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872 Meschede