Führerschein - Karteikartenabschrift

Nicht erforderlich, wenn Sie bereits einen EU-Kartenführerschein besitzen!

Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.

Sollten Sie Ihren neuen Führerschein nicht bei der Behörde beantragen, die Ihren alten Papier-Führerschein ausgestellt hat (z. B. aufgrund Wohnsitzwechsel), benötigen Sie eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde. Die Abschrift enthält alle Eintragungen zu Ihrem alten Führerschein.

Wenn der Hochsauerlandkreis Ihren Papier-Führerschein (grau- oder rosafarbend) ausgestellt hat und Sie die Inhalte an eine andere Behörde senden wollen, können Sie uns über das Serviceportal Onlineantrag Karteikartenabschrift einen Auftrag erteilen.

Besitzen Sie bereits einen EU-Kartenführerschein (Führerscheine die seit dem 1. Januar 1999 ausgestellt werden) benötigen Sie diese Abschrift nicht!
Die zuständige Behörde kann Ihre Fahrerlaubnisdaten im zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abrufen.

Fahrerlaubnis Fleppe Fahrerlizenz

Kontakt

Zuständig für die Orte: Arnsberg, Sundern

Kreishaus Arnsberg
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Zuständig für die Orte: Brilon, Marsberg, Olsberg, Winterberg, Medebach, Hallenberg

Kreishaus Brilon
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

Zuständig für die Orte: Meschede, Schmallenberg, Bestwig, Eslohe

Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872 Meschede