Führerschein - Fahrgastbeförderung

Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen führt, bedarf einer zusätzlichen Fahrerlaubnis, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden.

  • 43,90 € (Ersterteilung)
  • 90,00 € (Ersterteilung mit Auflagenänderung im Kartenführerschein, z.B. Sehhilfe erforderlich)
  • 38,00 € (Verlängerung)

    Hinweis: Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • EU-Kartenführerschein
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung (ärztliches Gutachten)
  • Augenärztliches Gutachten
  • Leistungstest (Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung)
  • behördliches Führungszeugnis
  • ggf. Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in erster Hilfe

Kontakt

Zuständig für die Orte: Arnsberg, Sundern

Kreishaus Arnsberg
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Zuständig für die Orte: Brilon, Marsberg, Olsberg, Winterberg, Medebach, Hallenberg

Kreishaus Brilon
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

Zuständig für die Orte: Meschede, Schmallenberg, Bestwig, Eslohe

Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872 Meschede