Führerschein - Fahrgastbeförderung

Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen führt, bedarf einer zusätzlichen Fahrerlaubnis, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden.

  • 45,10 € (Ersterteilung)
  • 90,00 € (Ersterteilung mit Auflagenänderung im Kartenführerschein, z.B. Sehhilfe erforderlich)
  • 38,00 € (Verlängerung)

Hinweise:

  • Es handelt sich um Mindestgebühren. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
  • Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • EU-Kartenführerschein
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung (ärztliches Gutachten)
  • Augenärztliches Gutachten
  • Leistungstest (Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung)
  • behördliches Führungszeugnis
  • ggf. Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in erster Hilfe