Führerschein - Verlängerung

Einige Fahrerlaubnisklassen werden nur befristet erteilt. Betroffen sind die LKW-Klassen C1, C1E, C, CE und CE 79 sowie die Bus-Klassen D1, D1E, D und DE.

In der Regel erfolgt die Befristung auf 5 Jahre.

Bei den alten Klassen 3 und 2 (Erteilung vor dem 01.01.1999) sind die Klassen C1 und C1E unbefristet, die Klassen C, CE und CE 79 bis zum Ende des 50. Lebensjahres befristet.

Für die gewerbliche Nutzung ist zusätzlich ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) notwendig. Der Fahrerqualifizierungsnachweis ist ein Nachweis über den Erwerb der Grundqualifikation, den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation oder über den Abschluss einer Weiterbildung gem. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und ersetzt bei Anträgen seit dem 23.05.2021 den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein.

  • Ab 61,80 €

    Hinweis: Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.

Fahrerlaubnis Fleppe Fahrerlizenz

Kontakt

Zuständig für die Orte: Arnsberg, Sundern

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Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

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Kreishaus Brilon
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

Zuständig für die Orte: Meschede, Schmallenberg, Bestwig, Eslohe

Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872 Meschede