Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17

Insbesondere wegen fehlender Erfahrung besteht für die Gruppe der 18 - 24-jährigen Verkehrsteilnehmer ein erhöhtes Unfallrisiko. Das begleitete Fahren ab 17 soll auf Grund des mäßigenden Einflusses durch die Begleitperson einen Beitrag zur Senkung dieses hohen Unfallrisikos leisten.

Bis zum 18. Geburtstag darf daher nur in Begleitung einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Person innerhalb Deutschlands gefahren werden. Auf Wunsch können auch mehrere Begleiter eingetragen werden.

Die begleitende Person

  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • muss mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und
  • darf im Fahreignungsregister mit nicht mehr als 1 Punkt belastet sein.

Der Antrag auf Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis mit begleitetem Fahren ab 17 Jahren kann bei der jeweiligen Führerscheinstelle gestellt werden. Regelmäßig erfolgt die Antragstellung jedoch über die von Ihnen gewählte Fahrschule.

Zusätzlich zu den Gebühren der Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis:

  • 7,70 € (Prüfungsbescheinigung zum “Begleiteten Fahren ab 17 Jahre”)
  • 9,30 € (Überprüfung je Begleitperson)

    Hinweis: Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.

Zusätzlich zu den Unterlagen der Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis:

Fahrerlaubnis Fleppe Fahrerlizenz

Kontakt

Zuständig für die Orte: Arnsberg, Sundern

Kreishaus Arnsberg
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg

Zuständig für die Orte: Brilon, Marsberg, Olsberg, Winterberg, Medebach, Hallenberg

Kreishaus Brilon
Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon

Zuständig für die Orte: Meschede, Schmallenberg, Bestwig, Eslohe

Kreishaus Meschede
Steinstraße 27
59872 Meschede