Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17

Insbesondere wegen fehlender Erfahrung besteht für die Gruppe der 18 - 24-jährigen Verkehrsteilnehmer ein erhöhtes Unfallrisiko. Das begleitete Fahren ab 17 soll auf Grund des mäßigenden Einflusses durch die Begleitperson einen Beitrag zur Senkung dieses hohen Unfallrisikos leisten.

Bis zum 18. Geburtstag darf daher nur in Begleitung einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Person innerhalb Deutschlands gefahren werden. Auf Wunsch können auch mehrere Begleiter eingetragen werden.

Die begleitende Person

  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • muss mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und
  • darf im Fahreignungsregister mit nicht mehr als 1 Punkt belastet sein.

Der Antrag auf Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis mit begleitetem Fahren ab 17 Jahren kann bei der jeweiligen Führerscheinstelle gestellt werden. Regelmäßig erfolgt die Antragstellung jedoch über die von Ihnen gewählte Fahrschule.

Wird der Kartenführerschein nach dem Begleiteten Fahren ab 17 automatisch nach Hause geschickt?

Sie sind ausschließlich im Besitz einer Prüfbescheinigung für das Begleitete Fahren?

  • Der Kartenführerschein wird automatisch nach dem 18. Geburtstag per Post zu Ihnen nach Hause geschickt, wenn alle beantragten Fahrerlaubnisklassen erteilt wurden. Dies kann bis zu drei Wochen dauern.

Sie haben neben der Prüfbescheinigung für das Begleitete Fahren bereits einen Kartenführerschein z.B. für die Klasse AM?

  • Der neue Kartenführerschein muss nach dem 18. Geburtstag bei der örtlich zuständigen Führerscheinstelle abgeholt werden. Der bisherige Kartenführerschein ist dabei mitzubringen.

Zusätzlich zu den Gebühren der Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis:

  • 7,70 € (Prüfungsbescheinigung zum “Begleiteten Fahren ab 17 Jahre”)
  • 9,30 € (Überprüfung je Begleitperson)

Hinweise:

  • Es handelt sich um Mindestgebühren. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
  • Die Gebühren sind bei Antragstellung vor Ort mit EC-Karte (Girocard) oder Bargeld zu entrichten.

Zusätzlich zu den Unterlagen der Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis:

  • Begleitetes Fahren mit 17 - Beiblatt zum Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
  • Begleitetes Fahren mit 17 - Angaben zur Begleitperson
  • Kopie vom Personalausweis / Reisepass, der für die Begleitung vorgesehenen Personen
  • Kopie vom Führerschein, der für die Begleitung vorgesehenen Personen
Fahrerlaubnis Fleppe Fahrerlizenz