Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17

Insbesondere wegen fehlender Erfahrung besteht für die Gruppe der 18 - 24-jährigen Verkehrsteilnehmer ein erhöhtes Unfallrisiko. Das begleitete Fahren ab 17 soll auf Grund des mäßigenden Einflusses durch die Begleitperson einen Beitrag zur Senkung dieses hohen Unfallrisikos leisten.

Insbesondere wegen fehlender Erfahrung besteht für die Gruppe der 18 - 24-jährigen Verkehrsteilnehmer ein erhöhtes Unfallrisiko. Das begleitete Fahren ab 17 soll auf Grund des mäßigenden Einflusses durch die Begleitperson einen Beitrag zur Senkung dieses hohen Unfallrisikos leisten.

Bis zum 18. Geburtstag darf daher nur in Begleitung einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Person innerhalb Deutschlands gefahren werden. Auf Wunsch können auch mehrere Begleiter eingetragen werden.

 Die begleitende Person

  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • muss mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und
  • darf im Fahreignungsregister mit nicht mehr als 1 Punkt belastet sein.


Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis kann bei der jeweiligen Führerscheinstelle gestellt werden. Regelmäßig erfolgt die Antragstellung jedoch über die von Ihnen gewählte Fahrschule.

  • 44,70 € (Antrag Klasse B mit Probezeit)
  • 7,70 € (Prüfungsbescheinigung)
  • 9,30 € (Überprüfung einer Begleitperson)
  • Lichtbild (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, 45 x 35 mm)
  • Nachweis der Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes
  • Formular Antragsteller
  • Formular Begleitperson
  • Kopie des jeweiligen Führerscheins, der für die Begleitung vorgesehenen Personen